Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Es soll den Lebensunterhalt und in begrenztem Maße den Lebensstandard von Arbeitnehmern sichern, die aufgrund von Arbeitslosigkeit kein Erwerbseinkommen haben. Die Berechnung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes wird von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen.
Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist neben der Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur, dass der Arbeitnehmer zuvor mindestens 12 Monate innerhalb einer Rahmenfrist von zweiJahren versicherungspflichtig beschäftigt war und währenddessen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Bezieher von Arbeitslosengeld haben noch weitere Verpflichtungen, z.B. das Bemühen, die Beschäftigungslosigkeit zu beenden sowie den Arbeitsagenturen für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung zu stehen.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 60 Prozent des im Jahr vor der Arbeitslosigkeit erzielten durchschnittlichen Nettoentgeltes. Arbeitslose mit Kindern erhalten 67 Prozent. Die Anspruchsdauer beträgt mindestens 6 und höchstens 18 Monate (Tabelle). Läuft der Anspruch auf Arbeitslosengeld aus, ohne dass die Beschäftigungslosigkeit beendet wurde, kann Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen. (Hs)
Weiterführende Informationen:
Arbeitslosenversicherung - Cashcow für den Bund. Institut der deutschen Wirtschaft Köln, iwd Juli 2007
In ihrem Haushaltsentwurf für 2008 plant die Bundesregierung, die Bundesagentur für Arbeit an den Kosten von Hartz IV zu beteiligen. Bis dato obliegt die Grundsicherung für Arbeitssuchende dem Bund und den Kommunen. Die als Eingliederungsbeitrag deklarierte Finanzspritze aus der Arbeitslosenversicherung ist jedoch eine unzulässige Zweckentfremdung von Beiträgen.
Mit dem Hartz-IV-Gesetz wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Januar 2005 zusammengeführt. Diese neue Form der Basisabsicherung soll ebenso wie ihre Vorgänger Menschen vor dem Abrutschen in die Armut bewahren, die über längere Zeit keine Arbeit finden oder gar nicht arbeiten können. Eine solche sozialpolitische Aufgabe wird aus Steuergeldern finanziert, um die Last auf möglichst viele Schultern in der Gesellschaft zu verteilen. Den Löwenanteil der für Hartz IV benötigten Mittel bringt der Bund auf
Im Jahr 2006 schlug die Grundsicherung im Bundeshaushalt mit insgesamt 38,5 Milliarden Euro zu Buche – der größte Posten darunter war das Arbeitslosengeld II selbst mit 26,4 Milliarden Euro
Privatisierung der Arbeitslosenversicherung? von Holger Schäfer
Der mit den Hartz-Reformen begonnene Reformprozess am Arbeitsmarkt kann nicht als abgeschlossen gelten: Die Arbeitslosigkeit verharrt nahe an den Rekordwerten der Jahre 1997 und 1998. Es bedarf vielmehr weitergehender Reformen, die geeignet sind, die Anreize zu verbessern, Arbeit anzubieten oder nachzufragen. Dazu werden in den vorliegenden IW-Positionen zunächst die Kernaufgaben einer Arbeitslosenversicherung definiert. Auf der Grundlage einer unter ordnungspolitischen Gesichtpunkten konsistenten Aufgabenbestimmung wird erörtert, welche institutionelle Ausgestaltung einen effizienten Rahmen bilden kann. Der Autor prüft verschiedene in jüngster Zeit vorgelegte Reformvorschläge. Diese reichen von marginalen Änderungen der Organisation bis hin zu einer ersatzlosen Abschaffung der staatlichen Arbeitslosenversicherung. Im Ergebnis wird ein konkreter Reformpfad aufgezeigt, der nicht ausschließlich das ökonomisch überlegene Modell favorisiert, sondern politökonomische Überlegungen mit einbezieht.

