Arbeitskampf

Grafik: Arbeitskämpfe international Der Arbeitskampf ist die kollektive Störung des Arbeitslebens durch mindestens einen der Tarifpartner. Ziel eines Arbeitskampfes ist es, Löhne und sonstige Arbeitsbedingungen stärker zu verändern, als es ohne Kampfmaßnahmen möglich wäre. Arbeitskämpfe haben in der Bundesrepublik bislang stets mit gewerkschaftlichen Streiks begonnen. Das Instrument der Arbeitgeberseite im Arbeitskampf ist die Aussperrung. Streiks werden von den Gewerkschaften organisiert. Nicht von Gewerkschaften durchgeführte oder unterstützte ("wilde") Streiks sind rechtswidrig. Die meisten Gewerkschaften haben in ihrer Satzung festgelegt, dass dem Streik eine Urabstimmung der Mitglieder vorausgehen muss.

Die Aussperrung durch die Arbeitgeberseite dient der Herstellung des Machtgleichgewichts. Zweck der Abwehraussperrung ist u.a., Streikende auszuschließen, um bei langandauernden Streiks schneller ein Verhandlungsergebnis zu erzielen. Beide Tarifpartner haben für den Arbeitskampf eine finanzielle Unterstützung ihrer Mitglieder organisiert.

Während der Geltungsdauer des Tarifvertrags ist der Arbeitskampf unzulässig. Die Friedenspflicht endet vier Wochen nach Ablauf des Tarifvertrags. Der Arbeitskampf darf immer nur letztes Mittel der Tarifauseinandersetzungen sein (Ultima-Ratio-Prinzip). Vor allem um volkswirtschaftliche Verluste durch Arbeitskämpfe zu vermeiden, müssen die Tarifpartner vorher alle friedlichen Mittel für eine Einigung ausschöpfen.

In Deutschland wird relativ wenig gestreikt. Ein internationaler Arbeitskampfvergleich zeigt, dass zwischen 1992 und 2001 nur in der Schweiz, Österreich und Japan weniger Arbeitstage je 1.000 Beschäftigten ausfielen als hierzulande (Grafik). (Lh)

 

Weiterführende Informationen:

Arbeitskämpfe - ver.di lässt die Muskeln spielen, Institut der deutschen Wirtschaft, iwd Juni 2007

In jüngster Zeit hat die Konfliktbereitschaft im Dienstleistungssektor zugenommen. Inzwischen geht ein Drittel aller streikbedingten Ausfalltage auf das Konto der vorrangig zuständigen Gewerkschaft ver.di. Aber auch andernorts – am Bau – nehmen die Verteilungskonflikte zu. Sollte sich der Trend verfestigen, würde Deutschland einen Standortvorteil verlieren.
Das Recht auf Streik und Aussperrung leitet sich aus der Tarifautonomie ab. Das Grundgesetz legt die Regelung der Arbeitsbedingungen in die Hände von Interessenkoalitionen, also von Arbeitgeberverbänden oder auch einzelnen Arbeitgebern auf der einen und Gewerkschaften auf der anderen Seite.

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Gewerkschaften 2007,
Wolfgang Larmann / Horst-Udo Niedenhoff

Die Gewerkschaften haben sich in Deutschland als mächtige und allgemein anerkannte Interessenverbände der Arbeitnehmer etabliert. Die Mehrheit der Deutschen wünschen sie sich als Organisationen voller Tatendrang und Duchsetzungsfähigkeit - sowohl als Vertretung der Arbeitnehmer wie auch als politische Macht. Immer mehr Menschen glauben allerdings nicht, dass sie diese Rolle jetzt und in Zukunft tatsächlich ausfüllen können. Viele kritisieren zudem, dass sie mit ihrer heutigen Programmatik und Rhetorik nicht mehr zeitgemäß sind.

Zu beziehen unter anderem hier.