Arbeitslosengeld II
Das Arbeitslosengeld II ist eine aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung für Bedürftige. Anspruchsberechtigt sind alle Bürger, die den Bedarf für sich und ggf. weitere Angehörige des Haushaltes nicht aus eigener Kraft abdecken können. Anders als es der Name suggeriert, ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld II. Anspruchsberechtigt sind z.B. auch Personen, die erwerbstätig sind, deren Erwerbseinkommen aber nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht. Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die - z.B. wegen der Betreuung kleiner Kinder - dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Die Bezieher des Arbeitslosengeldes II müssen indes alles in ihrer Macht stehende tun, um ihren Bedarf soweit wie möglich aus eigener Kraft zu decken. So müssen Erwerbsfähige jedwedes Arbeitsangebot annehmen.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes II beträgt 345 Euro für allein stehende Erwachsene bzw. 311 Euro pro Kopf für zusammen lebende Erwachsene. Alleinerziehende erhalten Zuschläge. Kinder unter 14 Jahren erhalten 207 Euro "Sozialgeld", Kinder über 14 Jahren erhalten 276 Euro. Dazu werden die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) übernommen -allerdings nur bis zu einer angemessenen Höhe. Darüber hinaus besteht ggf. Anspruch auf einen befristeten Zuschlag. Arbeitslose, die aus dem Arbeitslosengeld in das Arbeitslosengeld II wechseln, erhalten ein Jahr lang 2/3 des Unterschiedes beider Leistungen. Nach einem Jahr wird der Zuschlag halbiert, nach 2 Jahren fällt er ganz weg.
Vorhandenes Einkommen (z.B. Mieteinnahmen, Unterhalt oder Kindergeld, nicht aber Elterngeld) wird auf den Arbeitslosengeld II-Anspruch angerechnet - vermindert ihn also um seine Höhe. Eine besondere Rolle spielt das Erwerbseinkommen: Dies wird zwar auch auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, aber vermindert um einen der Höhe nach gestaffelten Erwerbsfreibetrag. Dadurch wird erreicht, dass Erwerbstätige in jedem Fall besser gestellt sind als Personen, die ausschließlich vom Arbeitslosengeld II leben - und zwar unabhängig davon, wie hoch der Stundenlohn ist. De facto ist das Arbeitslosengeld II damit ein Kombi-Einkommen. (Hs)
Weiterführende Informationen:
Arbeitslosenversicherung - Cashcow für den Bund. Institut der deutschen Wirtschaft iwd Juli 2007
In ihrem Haushaltsentwurf für 2008 plant die Bundesregierung, die Bundesagentur für Arbeit an den Kosten von Hartz IV zu beteiligen. Bis dato obliegt die Grundsicherung für Arbeitssuchende dem Bund und den Kommunen. Die als Eingliederungsbeitrag deklarierte Finanzspritze aus der Arbeitslosenversicherung ist jedoch eine unzulässige Zweckentfremdung von Beiträgen.
Mit dem Hartz-IV-Gesetz wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Januar 2005 zusammengeführt. Diese neue Form der Basisabsicherung soll ebenso wie ihre Vorgänger Menschen vor dem Abrutschen in die Armut bewahren, die über längere Zeit keine Arbeit finden oder gar nicht arbeiten können. Eine solche sozialpolitische Aufgabe wird aus Steuergeldern finanziert, um die Last auf möglichst viele Schultern in der Gesellschaft zu verteilen. Den Löwenanteil der für Hartz IV benötigten Mittel bringt der Bund auf
Im Jahr 2006 schlug die Grundsicherung im Bundeshaushalt mit insgesamt 38,5 Milliarden Euro zu Buche – der größte Posten darunter war das Arbeitslosengeld II selbst mit 26,4 Milliarden Euro
Arbeitslosengeld II - Gezerre um die Wohnkosten, Institut der deutschen Wirtschaft iwd Januar 2007
Den größten Teil des Arbeitslosengelds II schultert zwar der Bund, die Wohnkosten der Hilfeempfänger übernehmen jedoch die Kommunen – wobei sie dafür einen Zuschuss aus Berlin erhalten. Ende vergangenen Jahres wurde die Höhe dieser Erstattung neu verhandelt – mit glücklichem Ende für Städte und Gemeinden sowie einer recht merkwürdig anmutenden Sonderregelung.
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