Arbeitszeitkonto

Mit dem Arbeitszeitkonto eines Mitarbeiters erfasst sein Arbeitgeber seine Arbeits- und Überstunden und registriert darauf zudem seine Urlaubs- und Krankentage. Die Erfassung erfolgt inzwischen meist elektronisch, teilweise ist auch die schriftliche Erfassung noch üblich.

Verwaltet werden die erfassten Daten in der Personalabteilung eines Unternehmens. Dort wird die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit mit der tatsächlich geleisteten abgeglichen. Es zeigt ein Guthaben, wenn der Arbeitnehmer mehr gearbeitet als vereinbart, bei weniger Arbeitsstunden entsprechend ein Defizit.

Arbeitszeitkonten sind ein wichtiges Hilfsinstrument zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten, insbesondere, wenn diese, wie z.B. im Schichtdienst, unregelmäßig sind. Zudem gibt es Arbeitszeitkonten immer dann, wenn in einem Unternehmen flexible Arbeitszeiten gelten. Das kann zum einen Kern- und Gleitarbeitszeit sein, bedeutet aber zunehmend, dass die Mitarbeiter eines Unternehmens ihre Arbeitszeiten unterschiedlichen Anforderungen anpassen, z.B. bei schwankender Auftragslage oder Saisongeschäft.

Arbeitszeitkonten können unterschiedlich lang angelegt sein: Neben Monats- und Jahreszeiträumen gibt es auch sehr langfristige Arbeitszeitkonten auf Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers.

Wie Differenzen auf dem Arbeitszeitkonto eines Arbeitnehmers (meist Überstunden) ausgeglichen werden, das regeln der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder aber auch eine Einzelvereinbarung mit dem jeweiligen Mitarbeiter.