Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist die Kontrollinstanz einer Kapitalgesellschaft und neben Vorstand und Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung eines von drei Organen insgesamt. Der Aufsichtsrat ist das entscheidende Kontrollorgan eines Unternehmens. Er überwacht die Geschäftsführung, kann die Geschäftsbücher überprüfen und stellt zusammen mit dem Vorstand den Jahresabschluss fest. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder. Wenn es das Wohl des Unternehmens erfordert, kann er eine Hauptversammlung einberufen. Die Satzung legt fest, welche Geschäfte von der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig sind (meist größere Investitionen und Beteiligungen).
Während Betriebsrat, Jugend- und Ausbildungsvertretung etc. Einrichtungen und Organe auf der Ebene des Betriebes, das heißt der technischen Produktionsstätte oder der Verwaltung sind, ist der Aufsichtsrat ein Organ des Unternehmens. Der Aufsichtsrat wird, was die Anteilseignerseite betrifft, von der Hauptversammlung und die Arbeitnehmerseite entsprechend der Mitbestimmungsgesetze von den Arbeitnehmern des Unternehmens gewählt.
Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit bis zu 2.000 Beschäftigten müssen nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehen. Hat das Unternehmen mehr als 2.000 Beschäftigte, so regelt das Mitbestimmungsgesetz vom 4.5.1976 die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat setzt sich je nach Beschäftigungsgröße aus zwölf, 16 oder 20 Mitgliedern zusammen. Die Aufsichtsräte sind paritätisch von Anteilseigner und Arbeitnehmervertreter zu besetzen. Auf der Arbeitnehmerseite haben die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften Sitz und Stimme - und zwar zwei Vertreter in Unternehmen mit zwölf- oder 16-köpfigem Aufsichtsrat und drei Vertreter in einem Unternehmen mit einem 20-köpfigen Aufsichtsrat.
Die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat werden in Unternehmen mit bis zu 8.000 Arbeitnehmern in unmittelbarer Wahl und in Unternehmen mit mehr als 8.000 Arbeitnehmern grundsätzlich durch Delegierte gewählt.
Ist die Wahl durch Delegierte vorgesehen, dann wählen in jedem Betrieb des Unternehmens die Arbeitnehmer das Delegiertengremium geheim und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dabei entfällt in jedem Betrieb auf je 90 wahlberechtigte Arbeitnehmer ein Delegierter. Die Delegierten wählen dann die Arbeitnehmervertreter sowie auch die Vertreter der Gewerkschaften inden Aufsichtsrat. (Ni)
Weiterführende Informationen:
Die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat – Ergebnisse einer Unternehmensbefragung, von Oliver Stettes
Ihre bis zu 20 Mitglieder starken Aufsichtsräte können Kapitalgesellschaften teuer zu stehen kommen. Um die Kosten zu senken, plädieren über 60 Prozent der belegschaftsstarken Unternehmen für kleinere Kontrollgremien. Auch von einer direkten Wahl der Arbeitnehmervertreter versprechen sich viele Betriebe Entlastung, wie eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) ergab.
In großen Konzernen kostet die Wahl des Aufsichtsrats einige Millionen Euro. Hohe Ausgaben verursacht die Unternehmensmitbestimmung aber auch nach dem Urnengang. So müssen die Betriebe beispielsweise ihren Aufsichtsratsmitgliedern Tantiemen überweisen – diese können sich zuweilen auf siebenstellige Beträge summieren. Die Deutsche Post etwa zahlte ihren 20 Aufsichtsräten im Jahr 2005 insgesamt 1,2 Millionen Euro.
Unternehmensmitbestimmung - Schwieriger Abstimmungsprozess, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, iwd November 2006
Standortvorteil oder Ballast im globalen Wettrennen um Kunden? Aus Sicht vieler Unternehmen fällt die Antwort eindeutig aus: Die Mehrzahl der großen Kapitalgesellschaften hält die paritätische Besetzung ihres Aufsichtsrats für hinderlich. In einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) klagen rund fünf von zehn belegschaftsstarken Kapitalgesellschaften, dass die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten Entscheidungen verzögern. Auch bei der Suche nach Investoren seien die deutschen Mitbestimmungsregeln nicht hilfreich.
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