Ausbildungsabgabe

Vor dem Hintergrund fehlender Ausbildungsplätze in Deutschland hat die Bundesregierung ein Gesetz für eine zwangsweise Ausbildungsabgabe auf den Weg gebracht und damit Forderungen von Gewerkschaftsvertretern, Grünen und des linken Flügels der SPD entsprochen.

Stichtag ist der 30. September eines Jahres: Gibt es bis zu diesem Datum nicht 15 Prozent mehr freie Lehrstellen als Ausbildung suchende Jugendliche, dann muss eine Ausbildungsabgabe in einen Fondszur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze und zur Unterstützung ausbildender Betriebe eingezahlt werden.

Zahlen sollen Betriebe mit einer Ausbildungsquote von unter sieben Prozent, gemessen an der Gesamtzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter des Unternehmens, dabei wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitstellen unterschieden.

Wie hoch die Ausbildungsplatzabgabe sein wird, soll sich unter anderem nach der bundesweiten Gesamtzahl fehlender Ausbildungsplätze richten. Die Mittel des Ausbildungsabgabe-Fonds sollen an ausbildende Unternehmen verteilt werden.

Bei Wirtschaftsvertretern stößt die Ausbildungsabgabe auf entschiedenen Widerstand. Gesamtmetall-Präsident und Botschafter der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft", Martin Kannegiesser, beispielsweise lehnt eine einseitige Verantwortung der Arbeitgeber zur Schaffung von Lehrstellen ab. Er sieht in der Frage fehlender Ausbildungsplätze vor allem eine Bringschuld der Politik. Sie müsse die ökonomische Basis verbessern, damit auch mehr Lehrstellen entstehen und zudem dafür sorgen, dass die Schulabgänger auch in ausreichendem Maße ausbildungsfähig sind, so Kannegiesser.