Ausbildungspakt

Am 16. Juni 2004 haben Vertreter der Wirtschaft und der damalige Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) den "Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland", kurz: Ausbildungspakt geschlossen.

Darin setzt sich die Wirtschaft "das verbindliche Ziel, während der dreijährigen Dauer dieses Paktes (2004 - 2006, Anmerkg.d.Red.) im Jahresdurchschnitt 30.000 neue Ausbildungsplätze" zu schaffen.

Zudem sagt die Wirtschaft im Ausbildungspakt "jährlich die Bereitstellung von insgesamt 25.000 Plätzen für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifikationen beginnend mit dem Jahr 2004 zu". Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten, der Bund gewährt über die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Zuschuss zum Unterhalt der Jugendlichen.

Mit dem Ausbildungspakt ist nach den Worten des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun, keine Lehrstellen-Garantie verbunden.

Ursprünglich wollte die Bundesregierung die Schaffung von Lehrstellen in ausreichender Zahl per Gesetz erzwingen (Ausbildungsabgabe). Der Gesetzentwurf wurde jedoch am 12. Juni 2004 vom Bundesrat abgelehnt. Nach der Entscheidung der Länderkammer hatte die Bundesregierung signalisiert, dass sie für den Fall eines freiwilligen Ausbildungspaktes auf ihr Gesetz für eine Ausbildungsabgabe verzichten will.