Aut-idem-Regelung

Die am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Aut-idem-Regelung (aut-idem: lat.; "oder das gleiche") hat eine wirtschaftliche Arzneimittelabgabe zum Ziel und ist Bestandteil des so genannten Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes, mit dem die Kosten im Gesundheitswesen gedämpft werden sollen.

Es verpflichtet Apotheken dazu, von Medikamenten für den selben Zweck bei identischer Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße das preiswerteste auszuwählen.