Beschäftigungspflichtquote

Grafik: Beschäftigungspflichtquote Die Beschäftigungspflichtquote für schwerbehinderte Menschen wurde im April 2004 mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf 5 Prozent festgeschrieben. Die Beschäftigungspflicht gilt für Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. Für Kleinbetriebe gilt keine prozentuale Quote, sondern es gibt Sonderregelungen: Arbeitgeber mit 20 bis 39 Mitarbeitern müssen jahresdurchschnittlich einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, bei 40 bis 59 Mitarbeitern sind es zwei. Ab 60 Mitarbeitern greift dann die Regelung, dass auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zubeschäftigen sind.

Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, muss Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Diese ist umso höher, je geringer der Verpflichtung nachgekommen wird.

Im Jahr 2004 wurden bundesweit 794.800 Pflichtarbeitplätze mit schwerbehinderte Menschen besetzt. Die durchschnittliche Beschäftigungsquote lag damit bei 4,1 Prozent. Höhere Quoten wurden dabei von größeren Unternehmen und von öffentlichen Arbeitgebern erreicht.

Im Vergleich zu den Vorjahren zeigt die Beschäftigungsquote eine positive Entwicklung. Die Werte sind jedoch nur eingeschränkt miteinander vergleichbar, da die Bundesagentur für Arbeit die Daten ab 2003 anders ermittelt.

Um die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen, hätten 932.800 Pflichtarbeitsplätze bei 124.000 Arbeitgebern besetzt werden müssen. (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, neuere Daten liegen noch nicht vor). Dem gegenüber standen 173.900 schwerbehinderte Menschen, die im Jahresdurchschnitt 2004 arbeitslos gemeldet waren.

Unter der Internetadresse www.rehadat-elan.de wird die Software REHADAT-Elan für Arbeitgeber bereitgestellt. Damit können Personalabteilungen die von dem Gesetzgeber vorgeschriebene Anzeige über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen, die sie alljährlich bis zum 31. März abgeben müssen, leicht erstellen. Sie führt außerdem alle erforderlichen Berechnungen durch und erlaubt die elektronische Abgabe der Anzeige. (Se)