Betriebliche Altersvorsorge

Grafik: Betriebliche Altersvorsorge Die Sicherung der Alterseinkommen folgt in Deutschland dem Drei-Säulen-Modell: Neben den umlagefinanzierten gesetzlichen Renten sieht es als zweites Element Leistungen der freiwilligen betrieblichen Altersvorsorge und drittens Einkommen aus privater Kapitalbildung zur Sicherung des Lebensstandards im Alter vor.

Aufgrund des demographischen Wandels kann das bisherige Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr gehalten werden (siehe auch Stichwort: Rentenversicherung). Bisher spielten aber kapitalgedeckte, von der demografischen Entwicklung weitgehend unabhängige Versorgungssysteme lediglich eine untergeordnete Rolle. Insbesondere die freiwillige betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern unterrepräsentiert (Grafik).

Mit dem Altersvermögensgesetz aus dem Jahr 2001 werden neue Anreize für den notwendigen Ausbau kapitalgedeckter Elemente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt:

Neben den bisherigen Durchführungswegen (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktzusage und Direktversicherung) kann die betriebliche Vorsorge auch über Pensionsfonds organisiert werden. Damit sollen attraktivere Anlagemöglichkeiten eröffnet werden. Ferner wurde der Katalog möglicher Pensionszusagen um die Beitragszusage mit Mindestleistung ergänzt, um mögliche Widerstände aus Arbeitgebersicht abzubauen. Gegenüber der Leistungszusage wird der Arbeitgeber entlastet, weil er nicht mehr in vollem Umfang für das Versorgungsniveau im Alter einstehen muss. Darüber hinaus ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine förderfähige Variante der Entgeltumwandlung anzubieten, auch wenn der Arbeitgeber sich nicht an der Vorsorge beteiligt.

Alle diese Maßnahmen sollen zu einer Verbreitung kapitalgedeckter Altersvorsorge führen - auch in den bisher unterrepräsentierten kleinen und mittleren Unternehmen. (Pi)

 

Weiterführende Informationen :

 

IW-Dossier 32: Sozialraum Europa,  von Nicola Hülskamp

Immer mehr setzt sich international die Erkenntnis durch, dass schon in jungen Jahren für das Alter zusätzlich vorgesorgt werden muss – indem etwa Arbeitnehmer einen Kapitalstock aufbauen, von dem man später leben kann. Spanien, Italien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich haben in diesem Zusammenhang die betriebliche Altersversorgung wiederentdeckt. Dabei zahlen Arbeitnehmer auch mit Zutun ihres Chefs monatlich eine bestimmte Summe in einen Fonds oder eine Lebensversicherung ein – und im Alter gibt es dann auf einen Schlag oder ebenfalls monatlich eine schöne Zusatzrente. Auch in Deutschland haben Riester-Reform und Co. zu einer Renaissance der priva­ten und betrieblichen Vorsorge geführt. och weiter gehen einige neue EU-Mitglieder: In Estland müssen alle jungen Leute zusätzlich Beiträge in eine ka­pitalgedeckte Versicherung einzahlen; aus dieser erhalten sie später eine lebenslange Leibrente. Auch Lettland macht für jüngere Versicherte die kapitalgedeckte Altersvorsorge zur Pflicht, ältere können freiwillig umsteigen. In Litauen haben die Versicherten seit 2004 die Möglichkeit, einen Teil ihres gesetzlichen Beitrags in ein kapitalgedecktes System zu lenken.

Zu beziehen unter anderem hier. Kompaktinfos zum Thema finden Sie hier.

 

Die Arbeitskosten der deutschen Wirtschaft,  von Christoph Schröder

Auf das, was jeder Arbeitnehmer auf seinem monatlichen Gehaltszettel brutto vorfindet, legt der Arbeitgeber noch einmal rund 30 Prozent drauf – für Sozialversicherungsbeiträge, die betriebliche Altersvorsorge und sonstige Posten. Allein ein gutes Viertel der Arbeitskosten wird durch gesetzliche Vorgaben festgezurrt.
Das Statistische Bundesamt hat seine Arbeitskostenstatistik umgestellt. Es weist neuerdings unter dem Begriff Lohnnebenkosten all jene Zahlungen der Unternehmen aus, die nicht zum eigentlichen Bruttojahresverdienst zählen – also dem, was beim Arbeitnehmer letztlich auf der Gehaltsabrechnung steht.

IW-Trends 2/2007