Bürgerversicherung

Die Bürgerversicherung ist ein Modell zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, für das sich die SPD und Bündnis 90 / Die Grünen stark machen. Sie geht auf eine Empfehlung der so genannten Rürup-Kommission zurück.

Nach dem Motto "Eine von allen für alle" zahlen bei der Bürgerversicherung nicht nur abhängig Beschäftigte und deren Arbeitgeber, sondern die gesamte Bevölkerung Beiträge in die Sozialversicherung ein, d.h. im Gegensatz zur aktuellen Regelung auch Selbstständige und Beamte.

Als Bemessungsgrundlage für den Beitrag sollen grundsätzlich alle sieben Einkunftsarten des Steuerrechts, also auch Unternehmensgewinne oder Kapitalerträge herangezogen werden. In den konkreten Vorschlägen zur Umsetzung tauchen aber zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht auf - in der Steuererklärung werden hier oftmals negative Einkünfte ausgewiesen, die die Beitragsbemessungsgrundlage oftmals absenken würden. Außerdem soll eine Beitragsbemessungsgrenze beibehalten werden, die wiederum höhere Einkommen schont. Um Kleinsparer zu schützen, wird an einen Freibetrag bei den Kapitaleinkünften gedacht, was wiederum der Grundidee von "Beiträgen nach individueller Leistungsfähigkeit" widersprechen würde.

Befürworter der Bürgerversicherung versprechen sich nicht nur aufgrund der höheren Zahl von Beitragszahlern eine Senkung der Lohnnebenkosten. Als wichtigstes Gegenargument führen Experten an, dass mehr Beitragszahler auch mehr Anspruchsberechtigte bedeuten und dass mit der Bürgerversicherung die strukturellen Probleme in der Krankenversicherung nicht gelöst werden.

Zudem bleibt die Belastung der Arbeitskosten durch Sozialabgaben erhalten. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung beispielsweise hat für den Fall der Einführung einer Bürgerversicherung wiederholt vor einem Beschäftigungsrückgang in nicht unerheblichem Umfang gewarnt.

 

Weiterführende Informationen:


Krankenkassenbeiträge - Gesundheitsfonds im Nacken,  vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (Hrsg.)

Der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zum Jahresanfang 2007 um 0,6 Prozentpunkte gestiegen. Die Versicherten können zwar jetzt durch Selbstbehalte und besondere Versorgungsformen ihre Beitragssätze senken und die Lohnnebenkosten reduzieren. Mittelfristig müssen die Unternehmen aber mit steigenden Beiträgen rechnen. Denn mit dem Gesundheitsfonds wird der Beitragssatz ab 2009 vereinheitlicht. Ein kostengünstiges Verhalten kommt dann nur noch den Versicherten zugute, die Unternehmen bleiben außen vor.

Zu beziehen unter anderem hier.

 

Gesundheitsprämie contra Bürgerversicherung (Hintergrundtext auf www.insm.de)

Vor Bildung der Regierung favorisierten die Koalitionspartner höchst unterschiedliche Modelle zur Reform des Gesundheitswesens. Die Union wollte die "solidarische Gesundheitsprämie", die Sozialdemokraten plädierten für eine Bürgerversicherung. Wir geben einen Überblick über die Konzepte.
In den Koalitionsverhandlungen im Jahr 2005 wurde die Ausgestaltung der Gesundheitsreform mit dem Argument offen gelassen, die jeweiligen Konzepte von Union und SPD lägen zu weit auseinander bzw. seien nicht vereinbar. Später, nachdem die Eckpunkte des Gesetzes beschlossen waren, meinten die Kritiker, die Gesundheitsreform entpuppe sich als Fehlschlag, weil zwei nicht kompatible Modelle hätten zusammengeführt werden sollen. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter der "Bürgerversicherung" der SPD und hinter der "solidarischen Gesundheitsprämie" der Union, und wie sind die Konzepte für sich genommen zu bewerten?

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