Bundesrat
Der Bundesrat ist als Vertretung der Bundesländer das zweite gesetzgebende Verfassungsorgan auf Bundesebene (Legislative). Im Gegensatz zum Bundestag, der alle vier Jahre gewählt wird, ist der Bundesrat ein ständiges Parlament ohne Wahl- bzw. Legislaturperioden.
Der Bundesrat setzt sich aus weisungsgebundenen Mitgliedern der Bundesländer, die sie bestellen und abberufen, zusammen. Jedes Bundesland hat im Bundesrat mindestens drei Stimmen, Länder mit entsprechend hoher Einwohnerzahl können bis zu sechs Stimmen im Bundesrat haben (Art. 51 II GG).
Zu den verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesrats zählen unter anderem:
- Mitwirkung bei der Verabschiedung zustimmungspflichtiger Gesetze
- Stellungnahme zu Gesetzesvorlagen der Bundesregierung
- Recht zur Einbringung so genannter Initiativgesetze
Der Bundesrat hat seinen Sitz in Berlin.
Weiterführende Informationen:
Föderalismusreform - Leitfaden für die nächsten Schritte, vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (Hrsg.)
Im September 2006 ist mit der ersten Stufe der Föderalismusreform die umfangreichste Änderung des Grundgesetzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Mit der Föderalismusreform sollen politische Entscheidungsabläufe transparenter gemacht und die Verantwortlichkeiten den einzelnen Gebietskörperschaften – Bund, Ländern, und Gemeinden – klarer als bisher zugeordnet werden. Zudem wollten Bundestag und Bundesrat eine neue Balance finden zwischen Solidarität und Wettbewerb: Dort, wo die Länder wie im Osten finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen können, ist Hilfe angesagt. Jede Unterstützung der Schwachen beinhaltet jedoch die Gefahr, dass Eigeninitiative zugeschüttet wird. Die vorliegende Broschüre bewertet die bislang angeschobenen Änderungen, macht deutlich, wo sich bei Finanzierungsbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden etwas tun muss, damit sich Anstrengungen z.B. bei der Standortpolitik lohnen. Zugleich wird davor gewarnt, sich auf Gebieten wie der Bildungspolitik und dem Umweltschutz zu verzetteln und in Kleinstaaterei abzudriften.
Zu beziehen unter anderem hier.

