Bundesrechnungshof
Der Bundesrechnungshof (BRH) ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle ausschließlich dem Gesetz unterworfen.
Die Stellung des BRH und seiner Mitglieder sowie seine wesentlichen Aufgaben sind im Grundgesetz verfassungsrechtlich garantiert (Art. 114 Abs. 2 GG). Näheres regeln Einzelgesetze, insbesondere das Gesetz über den Bundesrechnungshof (BRHG) vom 11.07.1985. Sitz des BRH ist Bonn.
Zu den Aufgaben des BRH zählt die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sowie seiner Sondervermögen und Betriebe. Kernaufgabe dabei ist die stichprobenartige Kontrolle von mehr als 500 Milliarden Euro öffentlicher Ausgaben und Einnahmen pro Jahr. Ferner prüft der BRH die Sozialversicherungsträger und das Handeln des Bundes bei privatrechtlichen Unternehmen, an denen er beteiligt ist.
Die Ergebnisse vorgenannter Prüfungen bilden die Grundlage für Empfehlungen des BRH an Bundestag, Bundesrat und Regierung für Einsparungen, Mehreinnahmen sowie Qualitätsverbesserungen.
Die Ergebnisse seiner Arbeit legt der BRH Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung regelmäßig in Form seiner "Jahresberichte" vor. Auf dieser Grundlage wird auch die Bundesregierung durch das Parlament entlastet. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sind Gegenstand von "Sonderberichten" des BRH.
Weiterführende Informationen:
Fortschritte der Finanzkontrolle in Theorie und Praxis. Zum Gedenken an Ernst Heuer. (Die Verwaltung. Beihefte; Bh Verw 3) von Helmuth Schulze-Fielitz (Herausgeber)
Kurzbeschreibung: Die Aufgaben des Bundesrechnungshofes sowie auch seine Arbeitsweise haben sich im Lauf der Jahrzehnte grundlegend verändert: Die traditionelle nachgängige "Rechnungsprüfung" wurde zunehmend von einer umfassenden "Finanzkontrolle" moderner Prägung abgelöst. Äußeres Zeichen hierfür sind zum einen die Hinwendung zur rechnungsunabhängigen "Maßnahmenprüfung", zum anderen die Verstärkung der Beratungsfunktion des Bundesrechnungshofes gegenüber Parlament und Regierung.
Diese Entwicklung ist untrennbar mit der Person von Ernst Heuer verbunden. [...] Sein Bestreben war es, in dem sich wandelnden Umfeld die Prüfungsansätze und Prüfungskriterien aufzuzeigen und fortzuentwickeln, die es den Rechnungshöfen ermöglichen, auch zukünftig ihre Prüfungs- und Beratungsfunktion in der parlamentarischen Demokratie wahrzunehmen. Das vorliegende Beiheft soll dazu beitragen, einer interessierten Öffentlichkeit Fortschritte in der staatlichen Finanzkontrolle aufzuzeigen und in der Fachwelt die Diskussion darüber anzuregen.
Diees Buch ist unter anderem hier erhältlich.

