Defizit

Der Begriff Defizit wird häufig im Zusammenhang mit dem Haushalt der Öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen) gebraucht.

Ein Defizit entsteht immer dann, wenn in einem Haushaltsjahr die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Im umgekehrten Fall ergibt sich ein Überschuss.

Das so genannte "Defizit-Kriterium" ist ein Bestandteil des Maastrichter Euro-Stabilitätspaktes. Es besagt, dass die jährliche Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte der Euro-Staaten drei Prozent, die Gesamtverschuldung 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten darf.

 

Weiterführende Informationen:

"Tragfähige Finanzpolitik - Ein weiter Weg für Deutschland" von Winfried Fuest / Michael Thöne

Die "Schuldenuhr" droht zum Modeartikel zu werden: Nicht nur im Bund, auch für Länder und viele Gemeinden zählt sie unaufhörlich hoch. Doch steigende Staatsausgaben führen nicht zu höherem Wachstum und zu mehr Beschäftigung, eher ist das Gegenteil der Fall. Die Lage ist deshalb trotz kurzfristiger Erfolge nach wie vor Besorgnis erregend: Die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte hat sich seit Beginn der neunziger Jahre deutlich verschlechtert. Die demographische Entwicklung verschärft das Problem zukünftig noch weiter. Die hohe Verschuldungsdynamik hat dazu geführt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland seit 2003 höher verschuldet hat als die meisten Euro-Mitgliedsstaaten. Sie reiht sich damit in die Gruppe der Länder ein, die den notwendigen Konsolidierungsprozess über die Ausgabenseite nicht entschlossen genug vorantreiben. Eine Simulation verschiedener Konsolidierungsszenarien zeigt dagegen, wie Alternativen aussehen, mit denen sich auch noch 2050 die Maastricht-Kriterien für die Neuverschuldung einhalten ließen.

Zu beziehen unter anderem hier.

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