Dienstleistungsrichtlinie der EU

Mit der Dienstleistungsrichtlinie will die EU den europaweiten Binnenmarkt auch im Bereich Dienstleistungen umsetzen. Dazu wurde im Januar 2004 unter Leitung des ehemaligen EU-Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein ein Entwurf vorgestellt, der einheitliche Rahmenbedingen, Verhaltenskodizes, Verwaltungsvereinfachungen und die Harmonisierung von Rechtsvorschriften für die EU-Mitgliedstaaten vorsieht.

Ziel der EU ist es, mit der Dienstleistungsrichtlinie die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb und mehr Wachstum zu schaffen. Kritiker hingegen befürchten, dass die Dienstleistungsrichtlinie zu schlechteren sozialen Bedingungen führen könnten, weil die Regelungen aus Ländern mit geringem Sozialstandard auch für Arbeiten in Ländern mit hohem Schutzniveau, wie z.B. in Deutschland gelten.


Weiterführende Informationen:

IW-Dossier 32: Sozialraum Europa,  von Nicola Hülskamp

Eine gemeinsame Politik im Bereich der Sozialsysteme der mittlerweile 27 europäischen Mitgliedsstaaten grenzt an eine Jahrhundertaufgabe. Das vorliegende Dossier betrachtet differenziert die unterschiedlichen Regelungen bei den fünf Grundsicherungssystemen: der Arbeitslosenversicherung, der Kranken- und der Pflegeversicherung, der Unfall- und der Rentenversicherung. Es wird deutlich, wo Ansatzpunkte für eine einheitliche Sozialpolitik bestehen - etwa beim Arbeitsschutz - und in welchen Systemen sich Gemeinsamkeiten nur schwer herstellen lassen, weil sie im Grundsatz zu unterschiedlich konstruiert sind. Die Übersicht bezieht sich auf die 25 Mitgliedsstaaten der EU bis 2006. Die am 1.1.2007 neu dazugekommenen Beitrittsländer Rumänien und Bulgarien sind aufgrund fehlender Daten im vorliegenden Dossier noch nicht erfasst.

Zu beziehen unter anderem hier.

Mitmachen

Vermissen Sie einen wichtigen Begriff? Soll ein Begriff ins Lexikon mit aufgenommen werden?

Dann schreiben Sie uns:

» Lexikonredaktion

Begriffe des Tages

INSM-Lexikon: Begriffe von aktuellem Interesse: