Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage, mit der der Staat bislang Bauherren gefördert hat, die ein selbst genutztes Wohnhaus bzw. eine selbst genutzte Eigentumswohnung bauen oder kaufen, wurde zum 1. Januar 2006 gestrichen. Darauf hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag Anfang November 2005 verständigt.

Mit der Eigenheimzulage sollten unter anderem die Lasten einer Bau-Finanzierung, die häufig in den ersten Jahren besonders hoch sind, gemildert werden. Familien erhielten zusätzlich zur Grundförderung Kinderzulagen.

Geregelt war die Eigenheimzulage bzw. Wohneigentumsförderung ist im -Gesetz zur Neuregelung der steuerlichen Wohneigentumsförderung - (EigZulG). Zuständig war das Finanzamt des Antragstellers.

Bereits zum 1. Januar 2004 wurde die Eigenheimzulage um 30 Prozent gekürzt und gleichzeitig die Förderung von Alt- und Neubauten vereinheitlicht. Seitdem wurde für längstens acht Jahre ein maximaler Förderbetrag von 1.250 Euro pro Jahr gewährt. Hinzu kam eine Kinderzulage von 800 Euro pro Kind und Jahr (bislang 767 Euro). Vorkosten und Ökokosten können bereits seit 1999 bzw. 2001 nicht mehr geltend gemacht werden. Die Eigenheimzulage durfte dabei insgesamt die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht übersteigen.

Deutlich reduziert wurden zum 1. Januar 2004 die Förder- bzw. Einkommensgrenzen: Wer einen Bauantrag stellt oder einen Kaufvertrag unterschreibt, darf innerhalb von zwei Jahren höchstens 70.000 Euro (bislang 81.807 Euro), Verheiratete 140.000 Euro (163.614 Euro) verdienen. Mit jedem Kind erhöht sich dieser Betrag um 30.000 Euro (bisher 30.678 Euro).

 

Weiterführende Informationen:

Das INSM-Merkelmeter, die wissenschaftliche Politikanalyse von Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und WirtschaftsWoche, bewertetete die Abschaffung der Eigenheimzulage wie folgt:

Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage
(verabschiedet am 21.12.2005, In-Kraft-Treten: 1.1.2006)


Bewertungsrelevante Änderung

Das Gesetz schafft die Eigenheimzulage für Neufälle ab. Die Wohneigentumsförderung für Altfälle bleibt davon unberührt. Die Einsparungen für die öffentliche Hand liegen in diesem Jahr bei 223 Mio. Euro. Sie steigen bis zum Jahr 2013 auf knapp 5,9 Mrd. Euro jährlich an.

Bewertung

Ende 2004 scheiterte die damalige rot-grüne Bundesregierung mit ihrem „Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" am Widerstand des unionsdominierten Bundesrates. Der jetzt von der Großen Koalition beschlossene Wegfall setzt dieses Vorhaben nun um.

Aus ordnungspolitischer Sicht ist dieser Subventionsabbau geboten. Denn Subventionen - seien es direkte Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen - verzerren den Wettbewerb, leiten Ressourcen in unrentable Verwendungen und verfestigen ineffiziente Strukturen. Zudem kommt es vielfach zu unerwünschten Mitnahmeeffekten, so dass die eigentlich beabsichtigten Förderzwecke nicht oder nur teilweise erreicht werden.

Die Eigenheimzulage ist unter diesen Aspekten nicht bzw. nicht mehr ökonomisch und verteilungspolitisch gerechtfertigt. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat wiederholt ihre Abschaffung gefordert.

Die komplette Bewertung finden Sie hier.


Immobilienfinanzierung - Hypothekenmärkte und ihre gesamtwirtschaftliche Bedeutung, von Manfred Jäger / Michael Voigtländer

Kurzbeschreibung: Im Juni 2006 betrug das Volumen der ausgegebenen Hypothekenkredite in Deutschland 1.173,1 Milliarden Euro – das entspricht rund der Hälfte des Bruttoinlandsprodukts. Der Anteil der für Immobilieninvestitionenaufgenommenen Kredite am gesamten Bestand der Kredite lag bei fast 52 Prozent. Obwohl es mittlerweile einen breiten Konsens hinsichtlich der Bedeutung der Hypothekenmärkte gibt und obwohl auch die Vielfältigkeit der Hypothekenfinanzierung in Europa schon mehrfach thematisiert wurde, fehlte es bislang an einer umfassenden Analyse der Zusammenhänge. In der vorliegenden Analyse werden vor allem die makroökonomischen Effekte der Hypothekenfinanzierung beleuchtet. Ausgehend von der Bedeutung der Immobilienmärkte als Transmissionsmechanismus für die Geldpolitik wird geprüft, wie sich unterschiedliche Konditionen auf dem Hypothekenmarkt auf die Gesamtwirtschaft auswirken. Konkret wird auf diese Weise volkswirtschaftlich eingeordnet, welche Bedeutung flexible und feste Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigungen und das international verbreitete Mortgage Equity Withdrawal (MEW – Eigenkapitalentnahme) haben.

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