Eigenverantwortung

Unter Eigenverantwortung versteht man die Verpflichtung des Einzelnen, für die Folgen seines Handelns selbst einzustehen (Verantwortungsethik). Grundlage dieser Auffassung ist das liberale Primat der persönlichen Freiheit und die Überzeugung der Aufklärung, dass der vernunftbegabte Mensch zur Mündigkeit (Selbständigkeit im Denken und Handeln) fähig ist und angeleitet werden soll.

Eigenverantwortliches Handeln setzt die Möglichkeit voraus, Handlungswege und -ziele selbst zu bestimmen. Erst durch die Wahrnehmung von Eigenverantwortung wird das liberale Recht auf "Selbsteigentum" (John Locke), wird individuelle Freiheit möglich.

Inwieweit der einzelne Bürger Eigenverantwortung übernehmen kann, hängt zum einen von seinen Informationen, seinem Wissen und seinen Fähigkeiten ab. Darüber hinaus bestimmen die vorhandenen Infrastrukturen und Ressourcen sowie die herrschenden sozialen Werte und Normen maßgeblich, in welchem Ausmaß Eigenverantwortung möglich ist. Auf diese Rahmenbedingungen haben Politik, Gesellschaft und Sozialisationsinstanzen wie Schulen, Familien, Medien und Kirchen einen großen Einfluss.

Zu den Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft gehört eine möglichst freie Entfaltung des Individuums. In der aktuellen Reformdebatte wird vor allem darüber diskutiert, in welchem Ausmaß die Bürger wieder mehr Eigenverantwortung übernehmen können und sollen. Die Forderung nach mehr Eigenverantwortung resultiert insbesondere daraus, dass der Staat sich zuweit ausgedehnt und den Menschen zu viel Verantwortung abgenommen hat. Dadurch ist der Wille der Bürger zunehmend erlahmt, selbst Verantwortung zu übernehmen. Die Ausdehnung des Staates hat zu einer Überbelastung des Sozialsystems geführt und das Recht auf Freiheit und Selbsteigentum immer mehr eingeschnürt. Deutlichstes Zeichen dieser Entwicklung sind die hohen und permanent steigenden Abgaben.

Jenseits der ökonomischen "Sachzwänge" gewinnt der Begriff der Eigenverantwortung zunehmend auch durch den so genannten Wertewandel (Stärkung von Selbstbestimmungswerten), das politischen Demokratisierungsbestreben (Zivilgesellschaft) und den Wandel in der Arbeitswelt (Enthierarchisierung, Delegationsprinzip, neue Arbeitsformen) an Bedeutung. (Me)

 

Weiterführende Informationen / Literaturempfehlungen:

 

Wohlstand für alle. (Jubiläumsausgabe) von Ludwig Erhard

Kurzbeschreibung:
Der Meister der Wirtschaftspolitik, Ludwig Erhard, der "Dicke mit der Zigarre", wurde zum Markenzeichen für das deutsche Wirtschaftswunder in den fünfziger Jahren. Seine auf den Eckpfeilern "Eigenverantwortung, Unternehmergeist und Wettbewerb fußenden Thesen schufen die Basis für den Aufschwung und erreichten zugleich den Status fundamentaler Prinzipien, die gerade heute wieder verblüffende Aktualität aufweisen. Mit Mut und Entschlossenheit setzte er das Experiment Soziale Marktwirtschaft in Gang, das eine bis heute beispiellose Dynamik entfaltete. Wohlstand für alle erschien erstmals 1957 und wurde der erste große Bestseller für Econ.

Zu beziehen unter anderem hier.


Subsidiarität als rechtliches und politisches Ordnungsprinzip in Kirche, Staat und Gesellschaft. Genese, Geltungsgrundlagen und Perspektiven an der Schwelle ... (Rechtstheorie. Beihefte; Bh RT 20) von Peter Blickle, Thomas O. Hüglin, Dieter Wyduckel

Kurzbeschreibung:
Unter den politischen und rechtlichen Ordnungsvorstellungen, die für die menschliche Gemeinschaftsbildung grundlegend sind, hat das Prinzip der Subsidiarität zunehmende Bedeutung erlangt. Die mit ihm verbundene Vorstellungswelt einer komplex gegliederten gesellschaftlichen Ordnung ist tief im europäisch-abendländischen Denken verankert. Dies erhellt bereits aus seiner Genese, die über das christliche Mittelalter in die griechische Philosophie zurückweist. Sie ist mit materialen Gehalten verknüpft, die aufgrund von Formalkriterien allein nicht zu erschließen sind. Seit das Subsidiaritätsprinzip auch auf der Ebene des europäischen Gemeinschaftsrechts Eingang gefunden hat, haben sich ganz neue Perspektiven eröffnet. Sie haben ihm auch positivrechtliche Bedeutung verliehen und es zu einer der Schlüsselkategorien gemacht, ohne die ein zureichendes Verständnis der Europäischen Union kaum mehr möglich erscheint.
Ziel der in diesem Bande vereinigten Beiträge ist es, das mit dem Subsidiaritätsprinzip bezeichnete Problem nicht nur aus einer, sondern aus verschiedenen Fachperspektiven anzugehen. Im Vordergrund steht dabei weniger ein analytisch-begriffliches als vielmehr ein institutionelles Interesse, das - um nicht ins Uferlose zu geraten -, auf die Subsidiarität in jeweils konkreten soziokulturellen Kontexten zielt und diese als Problem menschlicher Gemeinschaftsbildung in den Handlungs- und Problemzusammenhängen der Kirche, des Staates und der Gesellschaft rechtlich, politisch und historisch identifizieren will. Dabei ist auch danach zu fragen, inwieweit dem Subsidiaritätsprinzip über seinen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Gehalt hinaus transnationale Bedeutung im völkerrechtlichen und globalen Zusammenhang zukommt. Auf diese Weise hat sich ein Bündel von Problemkreisen entwickelt, das im vorliegenden Band aus der Sicht der Rechtswissenschaft, der Politik- und Geschichtswissenschaft sowie der Theologie zusammengefasst wird.


Zu beziehen unter anderem hier.