Ein-Euro-Jobs

Ein-Euro-Jobs (eigentlich: Arbeitsgelegenheit nach §16 Abs. 3) sind ein Instrument des Sozialgesetzbuches II. Damit sollen Arbeitslosengeld II-Empfängern, die keine Arbeit finden, Möglichkeiten zum Arbeiten eingeräumt werden.

Ein-Euro-Jobs sind sozialabgabenfreie, gemeinnützige Tätigkeiten für Wohlfahrtsverbände oder Kommunen. Diese schaffen Ein-Euro-Jobs in Eigenregie und erhalten von der Bundesagentur für Arbeit (BA) pauschale Zuschüsse.

Die Arbeitslosen erhalten für diese Tätigkeiten einen bis maximal zwei Euro pro Stunde. Im Unterschied zu Mini-Jobs wird dieser Verdienst nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Allerdings können Langzeitarbeitslosen, die einen Ein-Euro-Job ablehnen, die Bezüge gekürzt werden.

Wer mehr als 15 Wochen-Arbeitsstunden in einem Ein-Euro-Job tätig ist, wird in der Statistik der BA nicht mehr als arbeitslos geführt. Im April 2007 waren rund 280.000 Personen in einem solchen Beschäftigungsverhältnis.

Für die Nutzung des Instruments der Ein-Euro-Jobs spricht, dass sie ein effektives Mittel zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft von Arbeitslosen darstellen können. Dagegen spricht erstens, dass öffentlich geförderte Beschäftigung die Integrationschancen von Arbeitslosen nicht verbessert, sondern häufig sogar verschlechtert. Zweitens führt eine hohe Anzahl subventioniert Beschäftigter zu Verdrängungseffekten. Im Extremfall verlieren Arbeitnehmer durch die Konkurrenz der Ein-Euro-Jobber ihren Arbeitsplatz und werden ihrerseits zu Ein-Euro-Beschäftigten - womöglich in der gleichen Funktion. Drittens werden durch öffentlich geförderte Beschäftigung finanzielle Ressourcen verbraucht, die durch Steuern oder Abgaben aufgebracht werden müssen. Aus einer erhöhte Steuer- und Abgabenlast kann wiederum Arbeitslosigkeit resultieren. (Hs)