Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer im deutschen Steuersystem. Mit einem geschätzten Aufkommen von etwa 162 Milliarden Euro für das Jahr 2001 trägt sie zu mehr als einem Drittel zu den gesamten Steuereinnahmen des Staates bei. Steuerpflichtig sind die in § 2 Einkommensteuergesetz aufgelisteten Einkünfte von natürlichen Personen. Das sind die privaten Haushalte sowie alle Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
Alle steuerpflichtigen Einkünfte müssen im Rahmen der Einkommensteuererklärung deklariert werden, damit sie einheitlich und gleichmäßig besteuert werden können. Zur verwaltungstechnischen Vereinfachung und zur Vermeidung von Steuerhinterziehung wird die Einkommensteuer oftmals als Quellensteuer eingezogen. Das geschieht in gesonderten Erhebungsformen wie der Lohnsteuer, der Zinsabschlagsteuer und der Kapitalertragsteuer.
Der Steuertarif wird nach einer Tarifformel berechnet, die mit steigendem Einkommen auch zu steigenden Steuersätzen führt. Seit dem 1. Januar 2004 liegt der Eingangssteuersatz bei 16, der Spitzensteuersatz bei 45 Prozent. Da das Existenzminimum nicht besteuert werden darf, bleibt der Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 Euro (2004) je Steuerpflichtigem generell steuerfrei. Pro Kind wird ein Kinderfreibetrag von 3.648 Euro bei Ehegatten, von 1.824 Euro bei allein Erziehenden gewährt, zu dem noch ein Betreuungs- und ein Erziehungsfreibetrag hinzukommen können.
Des Weiteren sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, abzugsfähig. Außergewöhnliche Belastungen, wie zum Beispiel privat zu tragende medizinische Kosten, dürfen grundsätzlich ebenfalls einkommensmindernd abgesetzt werden.
Die Einkommensteuer dient somit zwei Zielen: Einerseits soll sie dem Fiskus die benötigten Einnahmen verschaffen. Andererseits soll sie unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen zu einer gerechten Einkommensverteilung und zu einem sozialen Ausgleich führen. Bei der Verwirklichung dieser Ziele dürfen die negativen Wirkungen der Besteuerung allerdings nicht vernachlässigt werden. Hierzu zählen geringere Leistungsanreize und zunehmende Verzerrungen der ökonomischen Entscheidungen. Beides kann spürbare Wohlfahrtsverluste bewirken. (Br)
Weitere Informationen:
IW-Dossier 29: Die Besteuerung von Einkommen und Gewinnen in Deutschland, von Ralph Brügelmann, Redaktion: Klaus Schäfer
Kurzbeschreibung: Durch die Gesetzesnovellen der letzten Jahre wurden Unternehmen und Haushalte mit umfassenden Änderungen des Steuerrechts konfrontiert, deren Folgen für viele schwer abschätzbar sind. Damit sollten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt sowie Wachstum und Beschäftigung gefördert werden. Da die bisherigen Maßnahmen vor dem Hintergrund des internationalen Steuerwettbewerbs allerdings unzureichend sind, haben Fachleute, insbesondere der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Fünf Weise“) und die Stiftung Marktwirtschaft, Konzepte zur grundlegenden Reformierung der Unternehmensbesteuerung vorgelegt. Das Dossier erklärt zunächst die Struktur des deutschen Steuersystems. Danach werden die wesentlichen Neuerungen im Steuerrecht dargestellt und ihre Auswirkungen anhand von Beispielen erläutert.
Zu beziehen unter anderem hier.
Einkommensteuer Gesetzbuch, von Paul Kirchhof
Kurzbeschreibung: Im deutschen Recht ist die Zahl der Steuergesetze fast unübersehbar geworden. Seine Sprache und Regelungstechnik orientiert das EStGB an den Zielen, die auch für den Karlsruher Entwurf maßgebend waren: Die Belastungsgründe der Einkommensteuer sollen in einfacher und klarer Sprache definiert, aber nicht zu formal und wenig rechtstechnisch abgegrenzt werden, um die Anwendungspraxis immer wieder auf die rechtfertigenden Gründe der Besteuerung und Bemessung zurückzuführen.
Zu beziehen unter anderem hier.

