Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld ist eine spezielle Fördermaßnahme für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II). Es stellt einen Zuschuss zum ALG II dar, wenn sich der ALG-II-Empfänger selbstständig machen möchte oder eine gering bezahlte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, die mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst. Vorrangig geht es um Gründungsförderung analog zum Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-I-Empfänger.Die Förderdauer liegt regelmäßig bei zwölf Monaten, kann aber um weitere zwölf Monate verlängert werden. Das Einstiegsgeld ist zudem eine Ermessensleistung, der Bezieher hat also keinen rechtlichen Anspruch auf die Leistung. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des ALG-II-Regelsatzes (172,50 Euro) sowie 10 Prozent pro weiterem Haushaltsmitglied. Das Einstiegsgeld gehört übrigens nicht zum steuerpflichtigen Einkommen. (wp)
Weiterführende Informationen:
Kombilohn - Und noch ein Programm, Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), iwd März 2006
Damit es sich insbesondere für Geringqualifizierte wieder lohnt, arbeiten zu gehen, diskutieren die Regierungsparteien wieder einmal die Einführung des Kombilohns. Die Idee, niedrige Erwerbseinkommen durch staatliche Hilfen aufzustocken, ist zwar grundsätzlich richtig, aber alles andere als neu: Schon heute verfügt die Arbeitsmarktpolitik über zahlreiche Instrumente, die genau das leisten, was mit Kombilöhnen bezweckt werden soll.
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