Elterngeld
Die Große Koalition hat zum 1. Januar 2007 das einkommensabhängige Elterngeld eingeführt. Es beträgt 67 Prozent des letzten Netto-Einkommens, maximal 1.800 Euro monatlich. Es wird grundsätzlich für 12 Monate gewährt. Steigen beide Elternteile für mindestens zwei Monate aus dem Beruf aus, so wird das Elterngeld für zusätzliche zwei Monate gezahlt ("Papamonate"). Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Es ist möglich, während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeittätigkeit (bis 30 Stunden pro Woche) auszuüben. Das Elterngeld beträgt dann 67 Prozent der Differenz aus dem Vollzeiteinkommen vor der Geburt und dem Teilzeiteinkommen nach der Geburt. Es gibt einen Geschwisterbonus, der das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens um 75 Euro, monatlich erhöht, wenn im Haushalt zwei Kinder unter drei Jahren bzw. drei Kinder oder mehr unter sechs Jahren leben.
Ziel des Elterngeldes ist die finanzielle Absicherung von Eltern und Kindern in der frühen Phase der Familie. Einkommensverluste, die durch die Babypause eines Elternteils entstehen, sollen gemildert und das Armutsrisiko junger Familien verringert werden. Die zwei "Papamonate" sollen Vätern ermutigen, sich stärker in die Kindererziehung zu engagieren. Das Elterngeld löst das Erziehungsgeld ab, das für maximal zwei Jahre gezahlt wurde, und setzt somit Anreize für Mütter, die Babypause zu verkürzen und nach einem Jahr wieder in den Beruf einzusteigen. Damit dies gelingt ist ein Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur, insbesondere im Bereich der Kinder zwischen einem und drei Jahren, notwendige Voraussetzung.
Das Elterngeld und der Ausbau der Kinderbetreuung sichern die materielle Situation von Familien und erhöhen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit dem Ziel, die Familiengründung zu erleichtern. (Pl)
Weiterführende Informationen:
Familienbesteuerung - Kein Königsweg sichtbar, Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), iwd März 2007
Die Familienbesteuerung soll nach dem Willen vieler Experten kinderfreundlicher werden und dabei die Entscheidung für Kinder erleichtern. Die Abschaffung oder Aufweichung des Ehegattensplittings ist jedoch kein Königsweg, um dieses Ziel zu erreichen. Zum einen sind manche Alternativen nicht verfassungsfest, zum anderen rollen mit dem Familiensplitting erhebliche Kosten auf den Staat zu.
(...) Neben der steuerlichen Familienförderung unterstützt Vater Staat die Familien noch auf andere Weise: Wer für die Kindererziehung eine berufliche Auszeit nimmt, erhält das neu geschaffene Elterngeld – und der Bund zahlt während dieser Zeit auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Wachstumseffekte einer bevölkerungsorientierten Familienpolitik, von Axel Plünnecke / Susanne Seyda
Der Familienpolitik kommt bei Bewältigung des demografischen Wandels eine besondere Rolle zu, da sie Maßnahmen ergreifen kann, mit deren Hilfe der demografische Trend geändert, die Geburtenrate also angehoben werden kann. Familienpolitik hat ferner Auswirkungen auf das Verhalten von Familien und ihren Mitgliedern, die ihrerseits Einfluss auf die Entwicklung der Wirtschaft und des Wachstums in Deutschland nehmen. Die vorliegende Studie befasst sich mit der Frage, inwieweit durch eine bevölkerungsorientierte Familienpolitik die zukünftigen Wachstumschancen verbessert werden können. Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei neben den Wachstumswirkungen einer höheren Geburtenrate auch die Effekte der Familienpolitik auf Erwerbsbeteiligung und Bildungsstand der Bevölkerung.
Zu beziehen unter anderem hier.

