Entsendegesetz

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz trat 1996 in Kraft. Es schreibt Firmen aus dem Ausland, die in Deutschland tätig sind oder Mitarbeiter nach Deutschland entsenden, vor, dass sie die hierzulande geltenden Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Voraussetzung ist, dass diese in einem allgemeinverbindlichen oder durch Rechtsverordnung dazu erklärten Tarifvertrag (Allgemeinverbindlichkeitserklärung) festgelegt worden sind. Aufgrund des Gesetzes gibt es Mindestlohn-Tarifverträge für das Bauhauptgewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk und das Abbruchgewerbe. Ab 1. Juli 2007 wird es auch für die Gebäudereinigerbranche gelten. Die Höhe der Mindestlöhne liegt in Westdeutschland zwischen 10,30 € im Bauhauptgewerbe und 7,85 € im Maler- und Lackiererhandwerk, in Ostdeutschland zwischen 8,90 € für Werker am Bau und 6,36 € für Gebäudereiniger. Eine weitere Ausweitung wird derzeit diskutiert, insbesondere für die Zeitarbeitsbranche, als Alternative zu einem gesetzlichen Mindestlohn. (wp)

 

Weiterführende Informationen:


Mindestlohn - Teure Kontrollbürokratie notwendig, Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), iwd März 2007

Der Bundesarbeitsminister will das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf bis zu zehn weitere Branchen ausweiten. Damit würde sich der Anwendungsbereich des Gesetzes – gemessen an der Beschäftigtenzahl – versechsfachen. Um die Einhaltung der Mindestlöhne zu kontrollieren, wäre ein gigantischer Verwaltungsaufwand erforderlich, der den Steuerzahler bis zu 3 Milliarden Euro kosten könnte.
Vor elf Jahren verabschiedete der Bundestag das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, kurz AEntG genannt. Es erlaubt den Baubranchen, tarifliche Mindestlöhne zu vereinbaren, die vom Bundesarbeitsminister durch eine Rechtsverordnung für allgemein verbindlich erklärt werden können – und damit für in- und ausländische Beschäftigte auf deutschen Baustellen gelten, egal ob sie tarifvertraglich gebunden sind oder nicht
weiter