Erfolgsabhängige Entlohnung

 

Grafik: Erfolgsabhängige Entlohnung Unter erfolgsabhängiger Entlohnung wird die direkte Beteiligung der Arbeitnehmer an den Unternehmenseinkommen verstanden. Dabei sind zwei Grundtypen voneinander zu unterscheiden, die auch miteinander kombiniert werden können:

Gewinnbeteiligung: Ein Teil des vertraglich vereinbarten Einkommens wird regelmäßig in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg gezahlt. Die Arbeitnehmer verzichten also auf eine ausschließlich fixe Entlohnung und werden dafür im Gegenzug an den Gewinnen (oder Umsätzen) des Unternehmens beteiligt. Abgesehen von der spezifischen Form einer Gewinnbeteiligung in Form von Kapitalanteilen sind die Arbeitnehmer nicht notwendigerweise auch Anteilseigner des Unternehmens. Kapitalbeteiligung: Bei diesen Beteiligungsmodellen werden bestimmte Lohnanteile nicht in bar ausgezahlt, sondern vermögenswirksam angelegt. Dies kann entweder direkt in Eigen- oder Fremdkapital des eigenen Unternehmens geschehen (betriebliche Beteiligung) oder indirekt über Fonds oder sonstige Kapitalanlagen (externe Beteiligung). Kapitalbeteiligungen sind allerdings nur dann eine erfolgsabhängige Entlohnungsform, wenn sie regelmäßig gewährt werden. Die Befürworter einer erfolgsabhängigen Entlohnung versprechen sich davon eine höhere Produktivität, mehr Lohnflexibilität und eine größere Beschäftigungsstabilität. Trotz dieser potenziellen Vorteile sind Erfolgsbeteiligungen in Deutschland allerdings vergleichsweise wenig verbreitet (Grafik). Während in Frankreich fast 60 Prozent und in Großbritannien mehr als 50 Prozent aller Firmen ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligen, sind es in Deutschland gerade einmal 16 Prozent. (Lh)


 

Weiterführende Informationen:

 

Professor Dr. Hans Tietmeyer, früherer Bundesbankpräsident und Vorsitzender der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) über Mitarbeiterbeteiligung:

Zur 57. Bundeskonferenz der der AGP veröffentlichte Professor Hans Tietmeyer einen Beitrag über das Thema Mitarbeiterbeteiligung. In diesem Aufsatz votierte er dafür, auf "freiwillige Lösungen" zu setzen. Die Mitarbeiterbeteiligung, so Tietmeyer, stecke in Deutschland noch in den Kinderschuhen, gewinne jedoch an Bedeutung.

Hans Tietmeyer: Mitarbeiterbeteiligung ist ein Thema, das in der politischen Diskussion in Deutschland in jüngster Zeit wieder - man könnte auch sagen: mal wieder, denn die Debatte wird seit den 50er Jahren wiederholt geführt - an Bedeutung gewonnen hat. Bundespräsident Horst Köhler hat schon Ende des Jahres 2005 gesagt, er halte „die Zeit für gekommen, die Ertragsbeteiligung der Arbeitnehmer oder ihre Beteiligung am Produktivvermögen wieder auf den Tisch zu bringen". Die Anregung des Bundespräsidenten haben anschließend Politiker verschiedener Parteien aufgegriffen und die öffentliche Diskussion über das Thema weiter vorangetrieben. Erfreulich ist dabei, dass die in den 60er Jahren von Gewerkschaftsseite in die Diskussion gebrachten gewerkschaftsnahen Branchenfonds bisher keine Rolle mehr zu spielen scheinen. Es geht vielmehr vor allem um betriebliche Lösungen. Bis zur Sommerpause wollen SPD und Union nun konkrete Vorstellungen vorlegen. Danach wollen sich die Koalitionspartner zusammensetzen und möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz auf den Weg bringen.

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Kurzbeschreibung: Praktischer Leitfaden für die Einführung von Mitarbeiterbeteiligung, mit Glossar und Checkliste. Dies ist ein einzigartiges Kompendium der Kapital- und Erfolgsbeteiligung in deutschen Unternehmen. Die Autoren, die sich seit Jahren im Rahmen von Unternehmensberatungen und Forschungsprojekten mit dem Thema intensiv befassen, stellen die ganze Bandbreite möglicher Beteiligungsmodelle in Großunternehmen wie mittelständischen Betrieben anhand praktischer Unternehmensbeispiele vor, bewerten Vor- und Nachteile und geben praktische Tipps für die Einführung von Beteiligungssystemen. Besonders nützlich: ein Glossar zur Mitarbeiterbeteiligung, eine Checkliste zur Einführung eines Beteiligungsmodells sowie Beispielformulare und Musterverträge.

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