Europäischer Betriebsrat
Sinn des europäischen Betriebsrats soll die Stärkung des Rechts auf grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen sein. Dabei ist ein Unternehmen gemeinschaftsweit tätig, wenn es mindestens 1.000 Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und davon jeweils mindestens 150 Arbeitnehmer in mindestens zwei Mitgliedstaaten beschäftigt.
Der europäischer Betriebsrat setzt sich aus Arbeitnehmern des gemeinschaftsweit tätigen Unternehmens oder der gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe zusammen. Er besteht aus höchstens 30 Mitgliedern. Aus jedem Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen oder die Unternehmensgruppe einen Betrieb hat, wird ein Arbeitnehmervertreter in den europäischen Betriebsrat entsandt.
Besteht dieses Gremium aus neun oder mehr Mitgliedern, bildet es aus seiner Mitte einen Ausschuss von drei Mitgliedern, dem neben dem Vorsitzenden zwei weitere zu wählende Mitglieder angehören. Die Mitglieder des Ausschusses sollen in verschiedenen Mitgliedstaaten beschäftigt sein. Der Ausschuss führt die laufenden Geschäfte des europäischen Betriebsrats.
Der europäische Betriebsrat hat das Recht, Sitzungen durchzuführen und zu diesen Sitzungen einzuladen. Zeitpunkt und Ort der Sitzung sind mit der zentralen Leitung des Unternehmens abzustimmen. Die Beschlüsse dieses Gremiums werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Sowohl der europäische Betriebsrat als auch der Ausschuss können sich durch Sachverständige ihrer Wahl unterstützen lassen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Kosten und Sachaufwand der Geschäftsführung trägt die zentrale Leitung des Unternehmens.
Die zentrale Leitung des Unternehmens hat den europäischen Betriebsrat einmal im Kalenderjahr über die Entwicklung der Geschäftslage und die Perspektiven des gemeinschaftsweit tätigen Unternehmens oder der Unternehmensgruppe unter rechtzeitiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten und ihn anzuhören. Gegenstände der Unterrichtung und Anhörung sind zum Beispiel die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, die Produktions- und Absatzlage, das Produktions- und Investitionsprogramm, Rationalisierungsvorhaben etc. (Ni)
Weiter führende Informationen:
Europäische Betriebsräte, von Detlef Traum
Kurzbeschreibung: Globalisierung setzt bislang nationalstaatlich geprägte Systeme der Arbeitsbeziehungen zunehmend in Konkurrenz zueinander. Auflösung, Konvergenz oder die Entstehung tragfähiger, transnationaler Institutionen sind denkbare Entwicklungspfade einer durch die Globalisierung induzierten Neukonfiguration der Systeme. Europäische Betriebsräte werden als neue Akteure auf transnationaler Ebene der Arbeitsbeziehungen verortet. Eine Erfassung und Systematisierung des Forschungsfeldes sowie auf Interviews basierende, fallstudienartige Analysen zeigen die Notwendigkeit der Entwicklung einer makrosoziologischen Theorieperspektive auf, für die hier die Systemtheorie Luhmannscher Prägung herangezogen wird. Aus Praxis und Literatur abgeleitete Problemfelder Europäischer Betriebsräte lassen sich so in einem theoretisch abgesteckten Rahmen einer Diskussion zuführen. Die so geschaffene Theoriegrundlage soll neben der Bearbeitung von Fragen nach der Funktionsfähigkeit Europäischer Betriebsräte Impulse geben hinsichtlich weiterer Forschungen zu den drängender werdenden Problemen einer globalisierten Arbeitswelt.
Zu beziehen ist dieses Buch unter anderem hier.
"Betriebsratswahlen - Eine Analyse der Betriebsratswahlen von 1975 bis 2006" von Horst-Udo Niedenhoff
Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten machen den Betriebsrat, den Gesamtbetriebsrat und den Konzernbetriebsrat zum entscheidenden Mitbestimmungsfaktor in den Betrieben und Unternehmen. In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2006 fanden die elften Betriebsratswahlen nach der ersten Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 und die zweiten Wahlen nach der zweiten Novellierung 2001 statt. Es waren aber auch gleichzeitig die fünften Wahlen nach der Wiedervereinigung Deutschlands. Der Autor bietet einen Rückblick zur Entwicklung der Betriebsräte seit den 70er Jahren und stellt die aktuellen Fakten zusammen: Die Betriebsratswahluntersuchung 2006 des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln repräsentiert 33.322 Betriebsratsmitglieder, die 2.400.882 Arbeitnehmer in den Betrieben betreuen.
Zu beziehen unter anderem hier.

