Flächentarifvertrag
In Deutschland werden Löhne, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen überwiegend kollektiv geregelt. Neben dem Abschluss von Firmenverträgen geschieht dies vor allem im Rahmen von Branchentarifverhandlungen, die entweder bundesweit (z.B. Bauwirtschaft, Bankensektor) oder regional nach Tarifbezirken (z.B. Metall- und Elektro-Industrie, Handel) geführt werden. Bei den regionalen Verhandlungen operieren die regionalen Tarifparteien zumeist parallel. Wird in einer Region der Durchbruch geschafft, wird dieser "Pilotabschluss" in der Regel von den anderen Regionen übernommen. Aus diesem Grund hat sich für branchenweite Tarifabschlüsse der Begriff Flächentarifvertrag durchgesetzt.
Einem Branchen- oder Flächentarifvertrag unterliegen in Westdeutschland 43 Prozent aller Betriebe und 62 Prozent der Beschäftigten. Dass die Tarifbindung unter den Beschäftigten größer ist, liegt daran, dass die Flächentarifbindung mit der Betriebsgröße zunimmt. Nicht flächentarifgebundene Betriebe unterliegen entweder einem Firmentarifvertrag oder handeln ihre Arbeitsverträge individuell mit ihren Mitarbeitern aus, häufig unter Orientierung am Flächentarifvertrag. Im Osten sind hingegen nur 21 Prozent aller Betriebe und 43 Prozent der Beschäftigten flächentarifgebunden. Dort spielt der Flächentarifvertrag in einigen Branchen nur noch eine untergeordnete Rolle.
Die - trotz aller am Flächentarifvertrag geäußerte Kritik - nach wie vor beachtliche Akzeptanz beruht vor allem auf der Ordnungs- und Friedensfunktion. Der Flächentarifvertrag schafft Planungssicherheit für Unternehmen und die brancheneinheitliche Friedenspflicht stabilisiert die Rahmenbedingungen einer vernetzten Wirtschaft. Da Tarifkonflikte überbetrieblich ausgetragen werden, hält der Flächentarifvertrag Konflikte aus den Betrieben heraus. Schließlich hilft er Transaktionskosten zu sparen, weil nicht mit jedem Arbeitnehmer einzeln verhandelt werden muss.
Mit branchenweiten Tarifnormen soll die Preiskonkurrenz zwischen den Unternehmen durch die Standardisierung von Löhnen, Arbeitszeiten und anderen Arbeitsbedingungen entschärft werden (Konditionenkartell). Mit dieser Zielsetzung lässt sich aber der wachsenden Heterogenität innerhalb der verschiedenen Branchen nicht hinreichend Rechnung tragen. Während florierende Betriebe die Tarifstandards ohne Probleme einhalten können, stehen weniger florierende Betriebe vor großen Problemen. Die Tarifparteien haben deshalb Spielräume für betriebsspezifische Lösungen geschaffen. Öffnungsklauseln gestatten einzelnen Betrieben, zeitlich befristet von manchen Tarifnormen abzuweichen. (Lh)
Weiterführende Informationen:
Zwischen Konfrontation und Kompromiss - Grundzüge der Tarifpolitik, von Irina Berenfeld und Andreas Wodok
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften ringen in jedem Jahr um neue Tarifabschlüsse. Besonders in konjunkturell schwierigen Phasen kann eine falsche Tarifpolitik fatale Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen haben. Die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft hängt nicht zuletzt davon ab, wie sich die Kosten für den Faktor Arbeit weiter entwickeln. Die 6. Auflage dieser Broschüre gibt wieder einen fundierten Überblick darüber, wie Tarifpolitik funktioniert und wie sich tarifpolitische Entscheidungen auf die Wirtschaft auswirken können.
Zu beziehen ist dieses Buch unter anderem hier
Ökonomik des Tarifrechts, von Hagen Lesch
Ist die „Starrheit des Flächentarifvertrags“ an der deutschen Arbeitsmarktmisere schuld? Ökonomen fordern eine Reform, um den Betrieben eine schnellere Anpassung an die sich wandelnden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Inzwischen mehren sich auch in der rechtspolitischen Literatur kritische Stimmen. In der vorliegenden Analyse wird das geltende Tarifrecht auf den Prüfstand gestellt: Ist der Vorrang kollektiver Regelungen tatsächlich problematisch? Der Autor hinterfragt Günstigkeitsprinzip und Allgemeinverbindlichkeit, die gesetzlichen Regelungen zur Bindungsdauer sowie die in der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an Tariffähigkeit und Tarifeinheit. Er geht auf die relevanten Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes ein und greift die aktuelle Diskussion über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns auf.
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Tarifpolitik im Umbruch, von Hans Werner Busch / Hans Paul Frey / Michael Hüther / Britta Rehder / Wolfgang Streeck
Es geht um die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Hier kommt Tarifverträgen eine große Bedeutung zu. Im Rahmen der Tarifpolitik werden die speziellen Regeln der Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart - mit Auswirkungen auf die Entwicklung der Unternehmen, aber auch von Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt. Im vorliegenden Band werden die Bedingungen der Tarifpolitik in der aktuellen Umbruchsituation untersucht. Ist in einer globalisierten Wirtschaft eine nationale Tarifpolitik noch möglich? Hat die Tarifautonomie mit dem Flächentarifvertrag in einer immer stärker zerklüfteten Tariflandschaft noch eine Zukunft? Und welche Reformansätze gibt es: In der Chemischen Industrie, in der M+E-Industrie? Autoren aus Wissenschaft und Praxis geben Auskunft.

