Föderalismus-Kommission
Die am 17. Oktober 2003 vom Bundesrat gebilligte und zuvor vom Bundestag beschlossene Föderalismus-Kommission beendete ihre Arbeit im Dezember 2004 ergebnislos.
Aufgabe des am 7. November 2003 konstituierten Gremiums sollte die Modernisierung des föderalen Staatssystems der Bundesrepublik Deutschland sein mit dem Ziel, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern.
Dabei sollten insbesondere die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern überprüft werden. Auch die Weiterentwicklung der Europäischen Union und die Situation der Kommunen sollte dabei Berücksichtigung finden. (Quelle: www.bundesrat.de).
Die Föderalismus-Kommission setzte sich aus 32 Mitgliedern zusammen, je 16 von Bundestag und Bundesrat. Ferner gehörten der Bundesstaatskommission, wie die Föderalismus-Kommission auch bezeichnet wird, beratende Mitglieder der Bundesregierung und der Landtage sowie ständige Gäste der kommunalen Spitzenverbände und Sachverständige an. Vorsitzende der Föderalismus-Kommission waren der SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Müntefering sowie der CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber.

