Friedenspflicht

Friedenspflicht ist ein Begriff aus dem Tarifrecht und im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Demnach sind die Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeber) zu bestimmten Zeiten verpflichtet, auf Kampfmaßnahmen (Streiks, Aussperrung) zu verzichten.

Die Tarifparteien können eine absolute Friedenspflicht vereinbaren und damit während der Laufzeit eines Tarifvertrags auf jegliche Kampfmaßnahmen verzichten. Grundsätzlich aber besteht bei laufenden Tarifverträgen eine relative Friedenspflicht: Diese besagt, dass wegen tarifvertraglich nicht geregelter Sachverhalte gestreikt werden kann (Warnstreiks), alle im Tarifvertrag festgelegten Arbeitskonditionen hingegen sind davon ausgenommen.

Eine permanente und absolute Friedenspflicht gilt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Friedenspflicht (§ 74 II 2 Betriebsverfassungsgesetz), zudem während eines Schlichtungsverfahrens. Umstritten ist, ob sich die Friedenspflicht auch auf Urabstimmungen und andere Maßnahmen zur Vorbereitung eines Arbeitskampfes bezieht.

Die Friedenspflicht endet grundsätzlich vier Wochen nach Ablauf eines gekündigten Tarifvertrages mit der formellen Erklärung von mindestens einer der beiden Tarifparteien, dass die Tarifverhandlungen bzw. das Schlichtungsverfahren gescheitert sind.

 

Weiterführende Informationen:


Zwischen Konfrontation und Kompromiss - Grundzüge der Tarifpolitik, von Irina Berenfeld und Andreas Wodok

Kurzbeschreibung:
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften ringen in jedem Jahr um neue Tarifabschlüsse. Besonders in konjunkturell schwierigen Phasen kann eine falsche Tarifpolitik fatale Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen haben. Die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft hängt nicht zuletzt davon ab, wie sich die Kosten für den Faktor Arbeit weiter entwickeln. Die 6. Auflage dieser Broschüre gibt wieder einen fundierten Überblick darüber, wie Tarifpolitik funktioniert und wie sich tarifpolitische Entscheidungen auf die Wirtschaft auswirken können.

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Gewerkschaften 2007, Wolfgang Larmann / Horst-Udo Niedenhoff

Die Gewerkschaften haben sich in Deutschland als mächtige und allgemein anerkannte Interessenverbände der Arbeitnehmer etabliert. Die Mehrheit der Deutschen wünschen sie sich als Organisationen voller Tatendrang und Durchsetzungsfähigkeit - sowohl als Vertretung der Arbeitnehmer wie auch als politische Macht. Immer mehr Menschen glauben allerdings nicht, dass sie diese Rolle jetzt und in Zukunft tatsächlich ausfüllen können. Viele kritisieren zudem, dass sie mit ihrer heutigen Programmatik und Rhetorik nicht mehr zeitgemäß sind.

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