Gemeindefinanzreform

Mit der am 19. Dezember 2003 im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschlossenen und am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gemeindefinanzreform sollten Städte und Gemeinden in 2004 um rund 2,5 Mrd. Euro und in 2005 um drei Mrd. Euro entlastet werden (Quelle: www.bundesregierung.de).

Dazu bleibt die Gewerbesteuer entgegen ursprünglichen Planungen erhalten und Länder sowie Kommunen führen von ihren Gewerbesteuereinnahmen nur noch 20 statt bislang 28 Prozent an den Bund ab (so genannte Gewerbesteuerumlage).

Auf die zunächst geplante Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht auf Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte wurde verzichtet.