Gemeinschaftsaufgabe (GA)

Die "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) bildet den Kern der Regionalförderung in Deutschland. Träger und Geldgeber der GA sind je zur Hälfte der Bund und das jeweilige Bundesland, in dem die zu fördernde Region liegt; ergänzend steuert die EU weitere Fördermittel aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE) bei.

Gefördert werden Regionen beispielsweise dann, wenn das Pro-Kopf-Einkommen niedriger ist als 75 Prozent des Durchschnittseinkommens in der EU. Zu diesen so genannten "Ziel-1-Gebieten" zählen beispielsweise die fünf neuen Bundesländer. Zu den "Ziel-2-Gebieten" zählen unter anderem Altindustrieregionen in Westdeutschland mit Strukturproblemen (z.B. Ruhrgebiet) oder strukturschwache Regionen.

Gefördert werden regional- und arbeitsmarktpolitische Investitionen von Unternehmen in der jeweiligen Förderregion, bewilligt werden die Mittel vom zuständigen Bundesland. Alle bewilligten GA-Förderungen werden dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn (Hessen) gemeldet.

 

Weiterführende Informationen:

Entwicklung und Schwerpunkte der Regionalförderung in Deutschland, von Klaus-Heiner Röhl

Trotz aller Kritik an Mitnahmeeffekten und Fehlinvestitionen ist die Industrieförderung in Ostdeutschland insgesamt eine Erfolgsgeschichte. Vor allem Sachsen hat mit den Transfermitteln eine wachstumsstarke Industrielandschaft modelliert. Sachsen-Anhalt dagegen konnte mit den Fördermilliarden seine Wirtschaftsdrehzahlen nur geringfügig erhöhen.
Kern der deutschen Regionalpolitik ist die „Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA), die zu gleichen Teilen von Bund und Ländern finanziert wird. Seit der Vereinigung 1990 sind die ostdeutschen Länder Schwerpunkt für die Regionalhilfen, mit denen Investitionen der Unternehmen bis zu 50 Prozent gefördert werden (Grafik):
Insgesamt flossen in den vergangenen 15 Jahren 31 Milliarden Euro Richtung Osten – und nur 3 Milliarden in den Westen.

IW-Trends 1/2005