Gemeinschaftsteuern

Gemeinschaftsteuern sind Steuern, die Bund und Ländern gemäß Artikel 106 Abs. 3 des Grundgesetzes gemeinsam zustehen.

Zu den Gemeinschaftsteuern zählen Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuer vom Ertrag, Zinsabschlag und Körperschaftsteuer (Einkommensteuer), Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer (Umsatzsteuer).

 

Weiterführende Informationen:

Die Besteuerung von Einkommen und Gewinnen in Deutschland, von Ralph Brügelmann

Durch die Gesetzesnovellen der letzten Jahre wurden Unternehmen und Haushalte mit umfassenden Änderungen des Steuerrechts konfrontiert, deren Folgen für viele schwer abschätzbar sind. Damit sollten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt sowie Wachstum und Beschäftigung gefördert werden. Da die bisherigen Maßnahmen vor dem Hintergrund des internationalen Steuerwettbewerbs allerdings unzureichend sind, haben Fachleute, insbesondere der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Fünf Weise“) und die Stiftung Marktwirtschaft, Konzepte zur grundlegenden Reformierung der Unternehmensbesteuerung vorgelegt. Das Dossier erklärt zunächst die Struktur des deutschen Steuersystems. Danach werden die wesentlichen Neuerungen im Steuerrecht dargestellt und ihre Auswirkungen anhand von Beispielen erläutert.

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