Gesetzgebungsverfahren
Bundesgesetze werden vom Parlament, dem Deutschen Bundestag beschlossen. Nach ihrer Annahme müssen Sie unverzüglich dem Bundesrat, der Ländervertretung zugeleitet werden. Man unterscheidet Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss und solche, gegen die er lediglich Einspruch einlegen kann.
Die Einspruchsfrist gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz beträgt zwei Wochen. Einsprüche des Bundesrats können durch einen mehrheitlichen Beschluss im Bundestag zurückgewiesen werden. Das betreffende Gesetz gilt damit als beschlossen.
Ist für ein Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich und lehnt der Bundesrat diese ab, dann kann er innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Gesetzes den Vermittlungsausschuss anrufen.
Stimmt der Bundesrat dem Gesetz zu, fertigt der Bundespräsident nach Gegenzeichnung durch die Regierung das Gesetz aus. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet.
Weiterführende Informationen:
www.insm-merkelmeter.de - die wissenschaftliche Analyse des Gesetzgebungsprozesses der Bundesregierung
Seit der Bundestagswahl 2005 untersucht das Merkelmeter wissenschaftlich, was die Bundesregierung wirklich für mehr Wachstum und Beschäftigung tut. Fortlaufend analysieren Ökonomen im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und der WirtschaftsWoche die Politik der Koalition Merkel-Müntefering. Frage: Was bringt all das für Wachstum und Beschäftigung? Die Studie ist wird exklusiv für die INSM und WiWo als Dauerprojekt durchgeführt vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Die Prozentwerte des Merkelmeters informieren auf einen Blick, wie weit das Kabinett Merkel-Müntefering auf dem Weg zu mehr Wachstum und Beschäftigung schon gekommen ist.
Auf der Website www.insm-merkelmeter.de kann sich jedermann mit wenigen Mausklicks darüber informieren, ob sich neue Gesetze positiv auf Wachstum und Beschäftigung auswirken.

