Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds ist das zentrale Element der Gesundheitsreform. Ursprünglich war er für 2008 geplant. Am 5. Oktober 2006 einigte sich die Koalition jedoch darauf, die Einführung auf 2009 zu verschieben. In den Gesundheitsfonds sollen künftig die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erhobenen Beiträge abgeführt werden. Zudem fließen die für das Gesundheitssystem bestimmten Steuermittel in den Fonds.
Die Kassen erhalten daraus anschließend für jeden Versicherten eine Pauschale. Krankenkassen, die viele Alte und Kranke als Mitglieder haben, werden besondere Zuschläge zu der Pauschale gewährt. Der Finanzausgleich zwischen den Kassen für unterschiedliche Belastungen ("Risikostrukturausgleich") geht somit auf den Gesundheitsfonds über. Krankenversicherungen, die trotzdem nicht mit dem Geld aus dem Fonds auskommen, können von ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Beitrag verlangen. Dieser Zusatzbeitrag darf aber ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten nicht übersteigen und somit maximal 35 Euro im Monat betragen. Kassen, die Überschüsse erwirtschaften, können Beiträge zurückerstatten oder ihren Mitgliedern zusätzliche Leistungen gewähren.
Weiterführende Informationen:
Gesetzliche Krankenversicherung - Nach der Reform ist vor der Reform, Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), iwd Mai 2007
Hausarztmodell, Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung – die Gesundheitsreform brachte immerhin eine Auswahl bei den Krankenversicherungstarifen. Niedrigere Beitragssätze dürften damit in Zukunft jedoch kaum verbunden sein, denn zu mehr Kostenbewusstsein besteht bei allen Beteiligten wenig Anlass. Und auch die Vorsorge für den demografischen Wandel wurde beim Umbau des Systems sträflich vernachlässigt. Der Druck, eine weitere Gesundheitsreform in Angriff zu nehmen, steigt schon jetzt.
Die Chronik der Gesundheitsreform 2006, Hintergrundtext von www.insm.de
Vom Koalitionsvertrag, in dem sich Union und SPD grundsätzlich auf eine Gesundheitsreform einigten, bis zur Verabschiedung des "Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" in Bundestag und Bundesrat war ein langer und beschwerlicher Weg. Wir dokumentieren die wichtigsten Etappen.

