Gesundheitsprämie

In der Diskussion um eine Reform der Sozialversicherungen in Deutschland spielen Forderungen nach einer Gesundheitsprämie (Kopfpauschale) eine Rolle.

Bereits im April 2003 hatte die Rürup-Kommission alternativ zu einer Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung ein Gesundheitsprämienprinzip zur Auswahl gestellt. Die Gesundheitsprämie ist ein Pauschalbeitrag zur Sozialversicherung. Alle erwachsenen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen danach eine feste Monatsprämie, die den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der jeweiligen Kasse entspricht. Damit wird die Finanzierung der Krankenversicherung von den Arbeitsverhältnissen abgekoppelt. Steigende Beiträge sorgen nicht länger dafür, dass aus Kostengründen Stellen wegrationalisiert werden.

Der soziale Ausgleich wäre über das Steuer-Transfer-System zu organisieren - die Beitragsfreiheit für Kinder und die Familienkomponente blieben erhalten. Die Gesundheitsprämie ist vollständig von Löhnen und Gehältern abgekoppelt. Sie wird von den erwachsenen Versicherten unabhängig von der Höhe ihres jeweiligen Einkommens erhoben.

Für die Einführung der Gesundheitsprämie hat der "Sachverständigenrat der Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" in seinem Jahresgutachten 2003/2004 einen Beschäftigungszuwachs von 2,4 Prozent errechnet. Der steuerfinanzierte Sozialausgleich - ein einkommensabhängiger Zuschuss zur Gesundheitsprämie - ließe sich auf der Basis eines konzentrierten Leistungskatalogs vollständig über die Versteuerung des ausgezahlten Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung finanzieren (siehe auch www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de ).


Weiterführende Informationen:

Gesundheitsreform: Ein Kompromiss im Ungefähren, , Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), iwd April 2006

Mit einem Gesundheitsfonds, wie ihn die große Koalition jetzt andenkt, begibt sich die Berliner Politik auf die Suche nach neuen Geldtöpfen für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Kernprobleme bleiben aber ungelöst. Versicherte brauchen sich nach wie vor um die Kosten, die sie verursachen, nicht zu scheren. Ein Preiswettbewerb bei den Leistungsanbietern und den Versicherungen kommt ebenfalls nicht in Gang. Weiter...

Vortrag von Professor Wolfgang Franz: Wege zu mehr Beschäftigung

„Deutschland ist ein sehr solider, ein sehr ausbaufähiger Wirtschaftsstandort. Von daher sollten wir den Standort nicht schlechtreden. Aber wir müssen die Defizite aufzeigen, die der Standort aufweist, und Handlungsempfehlungen daraus ableiten, damit wir ein noch besserer Wirtschaftsstandort werden", konstatierte Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Franz vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Universität Mannheim anlässlich der Jahreshauptversammlung des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Rheinhessen am 4. Mai 2006 in Bad Neuenahr. Franz beschäftigte sich auch mit der damals geführten Debatte um Gesundheitsprämie und  Bürgerversicherung. 

Zitate zum Thema aus dem Vortrag von Professor Franz:

(...)

Die zweite Reformbaustelle ist das System der sozialen Sicherung, und hier vor allem der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt dazu zwei ausgearbeitete Entwürfe, die so genannte Bürgerversicherung und das so genannte Prämien- oder Gesundheitspauschalenmodell. Beim Konzept einer Bürgerversicherung bleibt letztlich alles beim Alten, mit einer Ausnahme: Es werden zusätzliche Einkommen als Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung hinzugezogen, also Selbstständigeneinkommen, Beamteneinkommen, Zinsen, Mieten und dergleichen mehr. Ansonsten wird an den Defiziten, die das System der gesetzlichen Krankenversicherung aufweist, wenig repariert.

Anders beim Gesundheitsprämienmodell. Um das verständlich zu machen, muss ich kurz die Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung benennen. Wie Sie wissen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erwerbstätige Ehefrauen und Kinder nahezu beitragsfrei mitversichert. Damit wollen wir Familienförderung betreiben, Umverteilung zugunsten von Familien. Diese Umverteilung als solche ist völlig in Ordnung, und vielleicht müssen wir sogar noch mehr tun. Aber sie hat nichts mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu tun. Denn Familienförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die nicht nur die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig sind. Ich komme zu einem zweiten Beispiel. Wie Sie wissen, sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Prozentsatz des Arbeitseinkommens definiert, bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze. Auch hierbei wollen wir Umverteilung betreiben, aber auch hier ist Umverteilung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Warum sollen in einem gesetzlichen Krankenversicherungssystem obere Einkommensschichten mehr Beiträge zahlen als untere Einkommensschichten? Schließlich sind die Krankheiten von Besserverdienenden nicht teurer zu kurieren als die von unteren Einkommensschichten. Die Umverteilung als solche mag innerhalb bestimmter Grenzen in Ordnung sein, aber sie ist nicht Gegenstand der Krankenversicherung.

Daher sollten diese Umverteilungselemente aus der gesetzlichen Krankenversicherung in das Steuersystem verlagert werden, und das ist der Grund dafür, warum sich der Sachverständigenrat wie auch die Stiftung Marktwirtschaft unisono für ein Gesundheitsprämienmodell aussprechen, bei dem jeder Pflichtversicherte – und alle sind in diesem System pflichtversichert zur Krankenversicherung, entweder privat oder gesetzlich – eine möglichst risikoäquivalente Gesundheitsprämie bezahlt.

Den ganzen Vortrag finden Sie hier.