Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Real- bzw. Objektsteuer, die auf das Objekt Gewerbebetrieb erhoben wird. Begünstigt bzw. hebeberechtigt ist die Gemeinde, in der der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat. Die Gewerbesteuer ist die größte und deshalb wichtigste Einnahmequelle der Kommunen.
Die Höhe der Gewerbesteuer, der so genannte Hebesatz, wird von der jeweiligen Gemeinde auf Basis des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags festgelegt.
Besteuert wird der Gewerbeertrag, deshalb wird die Gewerbesteuer auch als Gewerbeertragsteuer bezeichnet. Damit wird zugleich deutlich, dass das Gewerbesteueraufkommen stark konjunkturabhängig ist.
Weiterführende Informationen:
Steuereinnahmen - Übermut tut selten gut, Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), iwd Mai 2007
Bund, Länder und Gemeinden können bis zum Jahr 2011 mit dem größten Einnahmeplus rechnen, das seit 1955 jemals in einer Steuerschätzung ermittelt wurde: Binnen fünf Jahren steigen die Steuereinnahmen um 125 Milliarden Euro; 2011 dürften knapp 614 Milliarden Euro in die Schatullen der Finanzminister und Kämmerer fließen. Gegenüber den Schätzungen des letzten Jahres ergibt sich ein stattliches Mehraufkommen von 179 Milliarden Euro. Allen Begehrlichkeiten zum Trotz sollte aber Sparhans Küchenmeister bleiben.
Die lebhafte Konjunktur sorgt nicht nur für gute Laune am Arbeitsmarkt und überquellende Auftragsbücher bei den Unternehmen – sie spült auch kräftig Geld in die chronisch leeren Staatskassen (Grafik). Es sprudelt gleich aus mehreren Füllhörnern:
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Die Unternehmenssteuern werden 2007 und 2008 zwar nicht ganz so üppig zulegen – steigen tun sie aber auch. Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, die Einkommenssteuer der Personenunternehmen und der anteilige Solidaritätszuschlag legen zusammen voraussichtlich um 3,8 und 1,9 Milliarden Euro zu.
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