Gewerkschaften

Gewerkschaften entstanden im 19. Jahrhundert im Verlauf der Industrialisierung. Ziel der Vereinigungen von Arbeitnehmern war und ist eine Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen ihrer Mitglieder. Sie vertreten deren Interessen gegenüber Arbeitgebern und dem Staat.

Grundsätzlich lassen sich in Deutschland zwei Hauptgruppierungen unterscheiden: Unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind die acht Einzelgewerkschaften IG Bau, IG Bergbau, Chemie, Energie (BCE), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die IG Metall, die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Transnet sowie ver.di zusammengefasst. Sie vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privatwirtschaftlichen Bereich. Der DGB wird vom Vorsitzenden seines Bundesvorstands, Michael Sommer, vertreten.

Als gewerkschaftliche Dachorganisation im öffentlichen Dienst fungiert der Deutsche Beamtenbund (dbb). Dem dbb gehören 39 Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privatisierten Dienstleistungssektors an, z.B. die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Amtierender Bundesvorsitzender des dbb ist Erhard Geyer.

Neben diesen beiden Hauptgruppen gibt es weitere Gewerkschaftsgruppen, wie z.B. den Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands, den Marburger Bund oder den Deutschen Journalistenverband.

Artikel 9 des Grundgesetzes räumt jedem Deutschen das Recht ein, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Diese Vereine, Vereinigungen, Interessengruppen, Gesellschaften, Verbände usw. sind freie Zusammenschlüsse von Interessenten innerhalb demokratischer Staaten, die Einfluss auf das politische Geschehen nehmen, ohne jedoch selbst Regierungsverantwortung zu tragen.

Im Kreise dieser Interessengruppen bezeichnet man die Vereinigungen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und die Vereinigungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) als Sozialpartner. Eine wichtige Voraussetzung für die Arbeitsweise dieser Sozialpartner ist dabei, dass der Ausgleich der Interessengegensätze zwischen Kapital und Arbeit nicht vom Staat wahrgenommen wird, sondern ihnen selbst überlassen bleibt (Tarifautonomie).

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 150 Arbeitnehmervereinigungen, die Tarifpolitik betreiben und somit Gewerkschaften sind.

Das Grundgesetz schützt nicht nur das Recht des Einzelnen, sich mit anderen zu einer Vereinigung zusammenzuschließen oder einer bestimmten Vereinigung beizutreten, sondern garantiert auch den Schutz solcher Koalitionen (Vereinigungen), die sich zur Wahrung und Förderung gemeinsamer Interessen zusammengeschlossen haben. So sind beispielsweise Arbeitnehmervereinigungen in ihrer Existenz, ihrer organisatorischen Autonomie und in ihrer vereinsgemäßen Betätigung geschützt. Dieser Schutz besteht gegenüber

  • dem Staat: der Staat kann nur solche Schranken setzen, die zum Schutz anderer Rechtsgüter oder Rechtsbeteiligter geboten sind;
  • Dritten: Dritte dürfen Vereinsmitglieder - Gewerkschaftsmitglieder - nicht aufgrund ihrer Mitgliedschaft in diesem Verein benachteiligen;
  • den Mitgliedern: der Ausschluss eines Gewerkschaftsmitgliedes kann durch die ordentlichen Gerichte geprüft werden.

 

Eine vom Staat geschützte Arbeitnehmerkoalition wird als Gewerkschaft bezeichnet, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt (diese Voraussetzungen gelten entsprechend auch für die Arbeitgebervereinigungen):

  • Es muss eine Vereinigung von Arbeitnehmern sein.
  • Es muss ein freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitnehmern sein.
  • Es muss eine dauerhafte Verbindung einer größeren Zahl von Mitgliedern sein.
  • Gewerkschaften müssen vom Gegner unabhängig sein.
  • Gewerkschaften müssen als Gegenspieler des Sozialpartners Arbeitgeberverband auftreten können.
  • Die Gewerkschaft muss überbetrieblich sein. Das bedeutet: Ihr Wirkungskreis darf sich nicht auf ein Unternehmen beschränken. Ausnahmen bilden die "Hausgewerkschaften" der Post (Deutsche Postgewerkschaft) und der Deutschen Bundesbahn AG (TRANSNET - Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands). Sie sind als Gewerkschaften allgemein anerkannt.
  • Gewerkschaften müssen Gegenmacht sein. Sie müssen also eine Koalitionsstärke haben, die es ihnen ermöglicht, mit Macht ihre Vorstellungen durchdrücken zu können. Diese Machtposition ist abhängig von der Mitgliederzahl der Gewerkschaften. Mit steigender Mitgliederzahl sind sie fähig zum Ausüben von Druck auf den Arbeitgeber.
  • Die Arbeitnehmervereinigungen und die in ihnen zu erfolgende Willensbildung haben demokratischen Erfordernissen zu entsprechen mit dem Ziel, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingen der Mitglieder zufördern.

 

Im Gegensatz zu beispielsweise Italien, Frankreich und England konzentriert sich in der Bundesrepublik Deutschland das Gros der Gewerkschaftsmitglieder auf wenige große Gewerkschaften. Das sind die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (ver.di, IG Metall, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie etc.), der Deutsche Beamtenbund, der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands, der Marburger Bund, der Deutsche Bankangestelltenverband und der Deutsche Journalistenverband. (Ni)

 

Weiterführende Informationen:

Gewerkschaften - Turbulenzen in der Luft,

Das Gewerkschaftsjahr 2007 dürfte vor allem an der tarifpolitischen Front für Aufregung sorgen. Das recht beachtliche Wirtschaftswachstum des vergangenen Jahres weckt auf Arbeitnehmerseite Begehrlichkeiten. Die Gewerkschaftsoberen müssen sich daher auf einer Reihe von Satzungskongressen wohl vor allem daran messen lassen, inwieweit sie die Ansprüche ihrer Klientel bedienen konnten.
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Mitgliederstruktur der Gewerkschaften in Deutschland" von Hendrik Biebeler, Hagen Lesch

Den Gewerkschaften in Deutschland fehlt zunehmend der Rückhalt ihrer Klientel. Wie die Daten der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS) zeigen, waren in Westdeutschland zuletzt nur noch 21 Prozent der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert – im Jahr 1980 galt das für ein Drittel der Beschäftigten. Bis auf die 40- bis 50-Jährigen sind dabei alle Arbeitnehmergenerationen gewerkschaftsmüde. Unter den Berufseinsteigern bis zum Alter von 30 Jahren beispielsweise sank der Organisationsgrad seit den achtziger Jahren um satte 11 Prozentpunkte auf durchschnittlich 15 Prozent in der ersten Hälfte des laufenden Jahrzehnts.

IW-Trends 4/2006


"Gewerkschaften 2007" von Wolfgang Larmann / Horst-Udo Niedenhoff

Die Gewerkschaften haben sich in Deutschland als mächtige und allgemein anerkannte Interessenverbände der Arbeitnehmer etabliert. Die Mehrheit der Deutschen wünschen sie sich als Organisationen voller Tatendrang und Durchsetzungsfähigkeit - sowohl als Vertretung der Arbeitnehmer wie auch als politische Macht. Immer mehr Menschen glauben allerdings nicht, dass sie diese Rolle jetzt und in Zukunft tatsächlich ausfüllen können. Viele kritisieren zudem, dass sie mit ihrer heutigen Programmatik und Rhetorik nicht mehr zeitgemäß sind.

Zu beziehen unter anderem hier.

Zwischen Konfrontation und Kompromiss - Grundzüge der Tarifpolitik, von Irina Berenfeld und Andreas Wodok

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften ringen in jedem Jahr um neue Tarifabschlüsse. Besonders in konjunkturell schwierigen Phasen kann eine falsche Tarifpolitik fatale Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen haben. Die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft hängt nicht zuletzt davon ab, wie sich die Kosten für den Faktor Arbeit weiter entwickeln. Die 6. Auflage dieser Broschüre gibt wieder einen fundierten Überblick darüber, wie Tarifpolitik funktioniert und wie sich tarifpolitische Entscheidungen auf die Wirtschaft auswirken können.

Zu beziehen unter anderem hier.