Gründungszuschuss
Mit Wirkung vom 1. August 2006 hat der der Existenzgründungszuschuss die bisherige Ich-AG (ausgelaufen am 30. Juni 2006) und das Überbrückungsgeld (in der alten Form nur bis31. Juli 2006) für Arbeitslose, die sich selbstständig machen, abgelöst. Er und fasst zudem beide Arbeitsmarktinstrumente zusammen. Der Gründungszuschuss sieht für arbeitslose Existenzgründer für neun Monate zunächst einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes I (ALG I) sowie eine Pauschale von 300 Euro vor, die den Gründern die Möglichkeit geben soll, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen zu versichern. In den folgenden sechs Monaten wird dann ausschließlich die Pauschale gezahlt. Die Förder-Höchstdauer beträgt demnach 15 Monate, allerdings sind die beiden Phasen unterschiedlich geregelt: Während auf die Förderung in den ersten neun Monaten ein Rechtsanspruch besteht, ist die Förderung der folgenden sechs Monate eine Ermessensleistung ohne Anspruch des arbeitslosen Gründers. In diesem Zusammenhang prüft die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach den ersten neun Monaten regelmäßig eine Fortführung der Pauschalzahlung. Für eine Förderung mit dem neuen Gründungszuschuss müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Gefördert wird nur, wer tatsächlich arbeitslos ist und noch mindestens drei Monate lang Anspruch auf ALG I hat.
Der Antragsteller braucht wie auch schon bisher eine positive Stellungnahme und Befürwortung seiner Selbstständigkeit durch eine Experten-Stelle. Zudem muss er der BA seine persönliche und fachliche Eignung für die geplante Selbstständigkeit nachweisen.
Der Gründungszuschuss ist nur für Bezieher von ALG I gedacht, für Bezieher von ALG II gilt auch weiterhin das so genannten Einstiegsgeld.
Weiterführende Informationen:
Existenzgründungen: Den Geldhahn abgedreht, Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), iwd August 2006
Noch nie in der neueren Geschichte der Bundesrepublik war der Saldo aus Unternehmensgründungen und -liquidationen so klein wie im vergangenen Jahr. Unter dem Strich überstieg die Zahl der Gründungen die der Löschungen nur um knapp 54.000 Firmen. In den neunziger Jahren kletterte die Zahl der Unternehmen dagegen noch Jahr für Jahr per Saldo um mehr als 100.000. Für die rückläufige Entwicklung gibt es mehrere Ursachen wie die schwierigere Gründungsfinanzierung und das Ende der Ich-AG. Dieser iwd-Beitrag fasst Argumente der damals geführten Diskussion um die Abschaffung der Ich-AGs zusammen.

