Halbeinkünfteverfahren

Von Dividenden und Gewinnen auf Aktienveräußerungen müssen in der Einkommensteuererklärung bis dato nur 50 Prozent angerechnet, das heißt versteuert werden. Die restlichen 50 Prozent bleiben somit steuerfrei. Dieses Prinzip wird Halbeinkünfteverfahren genannt. Mit der so genannten Abgeltungssteuer, die ab 2009 in Deutschland eingeführt werden soll, wird das Halbeinkünfteverfahren voraussichtlich wegfallen. Dann müssten die kompletten 100 Prozent zu einem pauschalen Satz von 25 Prozent versteuert werden.

 

Weiterführende Informationen:

Fundstelle zum Halbeinkünfteverfahren im Merkelmeter, der wissenschaftlichen Politikanalyse von WirtschaftsWoche und Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

IV. Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge


Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um eine Quellenbesteuerung der privaten Kapitalerträge, mit deren Erhebung die Steueransprüche des Staates gegenüber dem Steuerpflichtigen definitiv abgegolten sind. Der Steuersatz für die Abgeltungsteuer soll 25 Prozent betragen. Darauf sind noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls -regional unterschiedlich hohe - Kirchensteuer zu zahlen. Inklusive Kirchensteuer fallen dann auf Kapitalerträge etwa 28 Prozent Steuern an. Die Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab. Eine gesonderte Angabe der Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung ist nicht erforderlich. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass die Abgeltungsteuer die Steuerzahler in der Summe um 1,73 Mrd. Euro entlasten wird. Auch aus Gründen der Steuervereinfachung ist dieses Vorgehen der heutigen Praxis der Zinsbesteuerung vorzuziehen.

Derzeit zahlen die Kreditinstitute auf Kapitalerträge ihrer Kunden einen Abschlag von 30 Prozent an das Finanzamt, sofern der Sparerfreibetrag (750 Euro für Ledige/1500 Euro bei Verheirateten) nicht geltend gemacht worden ist bzw. die Kapitalerträge diesen übersteigen. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird der Zinsabschlag dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz verrechnet, sodass die effektive Steuerlast der Kapitalerträge höher oder niedriger als bei der geplanten Abgeltungsteuer ausfallen kann.

Anleger mit einem persönlichen Grenzsteuersatz bei der Einkommensteuer über 25 Prozent profitieren tendenziell von der Neuregelung; Steuerpflichtige mit einem niedrigeren Steuersatz können ihre Kapitaleinkünfte weiterhin im Rahmen der Einkommensteuererklärung veranlagen und werden nicht schlechter gestellt.

Ob man zu den Gewinnern oder Verlierern der Reform gehört, hängt auch von der Art der Kapitalerträge ab: Zinserträge werden ab 2009 besser gestellt. Dividenden oder Veräußerungsgewinnen können dagegen schlechter gestellt werden. Denn mit der Einführung der Abgeltungsteuer entfällt die Spekulationsfrist, derzufolge Gewinne aus Wertpapierverkäufen steuerfrei sind, wenn zwischen An- und Verkauf mindestens ein Jahr liegt. Dies gilt für Verkäufe von Anteilen, die nach dem 31.12.2008 erworben worden sind. Außerdem wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft: Anstatt bisher nur zur Hälfte sind Dividenden und Gewinnen auf Aktienveräußerungen demnächst vollständig zu versteuern.

 Den ganzen Text finden Sie hier.

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