Handelsstreit EU - USA

Grafik: Handelsstreit EU-USA In den Medien machen Handelskonflikte zwischen der EU und den USA immer wieder Schlagzeilen. Dies wird nicht nur als Gefahr für die bilateralen Handelsbeziehungen dargestellt (Gefahr des Handelskrieges), sondern auch für die multilateralen Liberalisierungsverhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO).

Tatsächlich steht in den bilateralen Handelsbeziehungen viel auf dem Spiel (Grafik). Die USA sind mit Abstand der wichtigste Handelspartner der EU. Auf sie entfällt immerhin knapp einViertel der Extra-EU-Exporte, bei denen der Handel der bisherigen 15 EU-Mitglieder untereinander nicht eingerechnet ist. Zudem zeigt sich, dass sich die Handelsverbindungen seit 1980 ausfuhrseitig noch intensiviert haben. Doch betreffen die Handelsstreitigkeiten zumeist nur einen sehr geringen Teil des Handelsvolumens (Ex- und Import) im Warenhandel in Höhe von knapp 400 Milliarden Euro im Jahr 2004.

Eine Reihe von Handelskonflikten stand und steht besonders im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Diese Streitigkeiten wurden und werden im Rahmen des Streitschlichtungsmechanismus der WTO beurteilt. Dabei geht es ähnlich wie bei einem Gerichtsverfahren darum zu prüfen, ob die Anschuldigungen des einen Handelspartners gegen den anderen rechtlich gerechtfertigt sind. Sollte dies auch in zweiter Instanz der Fall sein, kann sich der geschädigte Handelspartner Sanktionen in Form von Strafzöllen auf ausgewählte Waren des anderen Partners bei der WTO genehmigen lassen.

Die USA hat die EU in der Vergangenheit in verschiedenen Fällen erfolgreich verklagt und hat daraufhin Strafzölle im niedrigen dreistelligen Millionenwert erhoben. Dies betraf die EU-Importregelung von Bananen, die Einfuhren aus einer Reihe ehemaliger Kolonien einiger EU-Staaten gegenüber so genannten "Dollarbananen" u.a. aus den USA bevorzugten. Die Strafzöllewurden aufgehoben, nachdem die EU eine Änderung der Importregelung avisiert hatte, der die USA zustimmten. Daneben gelten (trotz einer umstrittenen EU-Reform) immer noch Strafzölle in Höhe von rund 117 Millionen Dollar, weil die EU den Import von Fleisch und Vieh unterbunden hatte, das mit bestimmten Wachstumshormonen behandelt wurde. Gegenwärtig läuft ein Verfahrengegen ein langjähriges faktisches EU-Importverbot für genmanipulierte Produkte, das allerdings inzwischen formell gelockert wurde. Der erstinstanzliche WTO-Schiedsspruch hat sich aufgrund der komplexen Sachlage herausgezögert.

Die EU hat die USA ebenfalls in einigen Handelskonflikten mit Erfolg vor der WTO verklagt. Dazu zählen die Strafzölle, die von den Vereinigten Staaten im März 2002 auf eine Vielzahl von Stahlprodukten erhoben wurden, um die heimische am Boden liegende Stahlindustrie vor vermeintlich zu stark gestiegenen Importen zu schützen. Nachdem die WTO dies auch in der Berufungsinstanz als rechtswidrig verurteilt hatte, hob die US-Regierung die Strafzölle Ende 2003 wieder auf. Daneben sind die USA dazu verurteilt worden, steuerliche Exportsubventionen abzuschaffen, die US-Unternehmen mit Sitz im Ausland gewährt werden. Hier hatte die die EU nach einem WTO-Verfahren bereits im Jahr 2004 (März bis Dezember) Strafzölle in Höhe von bis zu 5 Prozentvon rund 4 Mrd. Dollar erhoben, diese jedoch ausgesetzt, als die USA eine Gesetzesänderung beschlossen. Da diese sich jedoch inzwischen auch als WTO-widrig erwiesen hat, drohen für das Frühjahr 2006 erneut EU-Strafzölle - in Höhe von rund 14 Prozent der rund 4 Milliarden Dollar - also immerhin einem Warenwert von mehr als einer halben Milliarde Dollar.

In einem sehr Prestige trächtigem Handelskonflikt, bei dem es um die Subventionierung der Großflugzeughersteller Boeing respektive Airbus geht, haben sich EU und USA gegenseitig verklagt, nachdem ein bilaterales Abkommen aus dem Jahr 1992 von den USA im Oktober 2004 als nicht mehr gültig erklärt wurde und Konsultationen im Frühjahr 2005 ergebnislos blieben. Es ist jedoch fragwürdig, ob die WTO die geeignete Instanz in diesem sehr spezifischen Fall ist. Mit einem ersten Schiedsspruch ist aufgrund der Komplexität der Sachlage kaum vor Ende 2006 zurechnen. (Ma)

 

Weiterführende Informationen:

Warum wir offene Märkte brauchen, von Ludolf-Georg von Wartenberg

"Protektionismus ist die falsche Antwort auf die Veränderungen in den Kräfteverhältnissen in der Weltwirtschaft. Er kann höchstens an den Symptomen des raschen Strukturwandels kurieren", betonte Dr. Ludolf-Georg von Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie am 29. November 2006 auf der Tagung „Auslandsinvestitionen im Spannungsfeld von Investitionsfreiheit und neuem Protektionismus" von OECD, Bundeswirtschaftsministerium und der Gesellschaft zur Förderung von Auslandsinvestitionen in Berlin. Weiter...

Mitmachen

Vermissen Sie einen wichtigen Begriff? Soll ein Begriff ins Lexikon mit aufgenommen werden?

Dann schreiben Sie uns:

» Lexikonredaktion

Begriffe des Tages

INSM-Lexikon: Begriffe von aktuellem Interesse: