Hartz I

Grundlage der Arbeitsmarktreformen Hartz I - IV, die 2003/2004 in Kraft getreten sind, waren die Ergebnisse der so genannten Hartz-Kommission, die von der rot-grünen Bundesregierung 2002 ins Leben gerufen worden war und ihre Arbeitsergebnisse im August der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Ziel der vier "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" war es, durch Reformen des Arbeitsmarktes die Arbeitslosigkeit und insbesondere die hohe Langzeitarbeitslosigkeit deutlich zu senken.

In Hartz I ging es, einerseits, darum, die Förderinstrumente für Arbeitslose und Arbeitgeber auszubauen, andererseits die Bezieher von Arbeitslosenunterstützung stärker in die Pflicht zu nehmen und Langzeitarbeitslosigkeit unattraktiver zu machen.

Ausbau des Förderns:

Die örtlichen Arbeitsagenturen wurden verpflichtet, mit Zeitarbeitsfirmen oder Trägern Verträge über die Gründung einer Personal Service Agenturen (PSA) abzuschließen,die nach Art von Leiharbeitsfirmen Arbeitslose einstellen, qualifizieren und befristet an Betriebe verleihen. Ziel war eine Dauerbeschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Weil sich die flächendeckende Einführung als ineffizient herausstellte, ist es inzwischen den Arbeitsagenturenüberlassen, ob sie eine PSA einrichten oder nicht.

Ergänzend zu den mit dem Job-AQTIV-Gesetz (2002) eingeführten Vermittlungsgutscheinen wurden Bildungsgutscheine eingeführt. Sie können an Arbeitslose gegeben werden, wenn dieTeilnahme an einer Weiterbildung geeignet erscheint, deren Wiedereingliederungschancen zu verbessern. Die Gutscheine sollen den Arbeitslosen mehr Wahlmöglichkeit geben. Seit 2005 könnenauch ALG II Empfänger davon profitieren.

Für Arbeitslosengeldempfänger über 50 Jahre wurde die Entgeltsicherung eingeführt. Falls sie eine Stelle annehmen, in der sie weniger verdienen als vor Beginn der Arbeitslosigkeitund ihr Restanspruch auf Arbeitslosengeld noch mindestens 6 Monate beträgt, erhalten sie für die Dauer dieses Restanspruchs 50 Prozent der Differenz zwischen dem vorherigen und dem neuen Nettoentgelt. Die Regelung soll 2007 im Rahmen der "Initiative 50plus" geändert werden.

Für Arbeitgeber wurde ein Beitragsbonus eingeführt. Wenn sie einen Arbeitnehmer einstellen, der 55 Jahre oder älter ist. entfällt für diesen der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung.

Um Leiharbeit attraktiver zu machen, wurden das besondere Befristungs- und Synchronisationsverbot sowie die Beschränkung der Überlassung auf 2 Jahre aufgehoben. Dafür müssen Leiharbeitern die selben Arbeits- und Entlohnungsbedingungen wie Arbeitnehmern der entleihenden Firma gewährt werden ("equal pay"), sofern die Leiharbeitsfirma keinen Lohntarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschließt.

Im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge wurde die Altersschwelle für die Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund vom 58. aufdas 52. Lebensjahr vorgezogen. Die Bestimmung wurde von der EU als altersdiskriminierend gewertet und deshalb zu 1. Juli 2007 neu gefasst. Die Neuregelung behält die Altersgrenze von 52 Jahren bei, ergänzt diese aber um die Bedingung, dass der Arbeitnehmer zuvor mindestens vier Monate beschäftigungslos war. Die maximal Dauer der befristeten Beschäftigung beträgt 5 Jahre.

Ausbau des Forderns:

Arbeitslosengeldbezieher müssen gegenüber der Arbeitsagentur nachweisen, dass sie ihren Pflichten nachkommen anstatt umgekehrt.

Die Zumutbarkeitsregeln für die Annahme einer Arbeit wurden dahingehend erweitert, dass ein Umzug grundsätzlich zumutbar ist, wenn er zur Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle notwendigist.

Die jährliche Anhebung des Bemessungsentgelts (Dynamisierung) des Arbeitslosen- und Unterhaltsgelds und der Arbeitslosenhilfe wurde gestrichen. Für Arbeitslosenhilfeempfänger wird es zusätzlich pro Jahr um 3 Prozent gekürzt, sofern sie nicht an einer 6-monatigen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, um einer schleichenden Dequalifizierung entgegenzuwirken.

Zukünftig verkürzt die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme den Arbeitslosengeldanspruch im Verhältnis 1:2, das heißt von einer 6-monatigen Maßnahme werden 3Monate auf den Arbeitslosengeldanspruch angerechnet. Arbeitnehmer müssen sich bei der Agentur für Arbeit bereits bei Erhalt einer Kündigung und nicht erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses melden. (wp)

 

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Hartz I-III: Der Zwischenbericht


Zum heute vom Kabinett beschlossenen Bericht 2005 der Bundesregierung zur Wirkung der Umsetzung der Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Der Bericht "Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" zeichnet ein kontrastreiches Bild über erfolgreiche und weniger erfolgreiche Handlungsansätze der Arbeitsmarktpolitik des Bundes. Die Bundesregierung will die Arbeitsmarktreformen zum Erfolg führen. Dazu wird die Umsetzung der mit den Hartz-Gesetzen I bis III getroffenen Regelungen sukzessive überprüft. Wir werden uns genau ansehen, was gelaufen ist, prüfen, was funktioniert, und ändern, was nicht funktioniert. Korrekturen wurden teilweise bereits vorgenommen.

Die Bundesregierung erfüllt damit einen Evaluationsauftrag des Deutschen Bundestages vom November 2002.

Der Bericht 2005 ist ein Zwischenbericht, er hat den Charakter einer ersten Bestandsaufnahme und präsentiert vorläufige Ergebnisse zur Umgestaltung der Bundesagentur für Arbeit sowie zu den wichtigsten Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Erst der Endbericht 2006 wird eine belastbare Grundlage für die von der Koalition im Jahr 2007 geplante Neuausrichtung der aktiven Arbeitsmarktpolitik sein.

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende, das Abeitslosengeld II, ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Berichts.

Ziel der Hartz-Gesetze ist es, verkrustete und ineffiziente Strukturen aufzubrechen. Weg von einer Verwaltung der Arbeitslosigkeit und hin zu einer schnellen und entschlossenen Vermittlung in Arbeit.

Die Zwischenergebnisse zur Wirksamkeit der Reformen am Arbeitsmarkt stimmen zuversichtlich:

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