Hartz II

Mit dem "Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" wurden die Ich-AG, die Mini- und Midi-Jobs und der Steuerfreibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen eingeführt.

Mit der Ich-AG wurde zusätzlich zum Überbrückungsgeld ein zweites Förderprogramm für Existenzgründer eingeführt. Seit dem 1. Januar 2003 können Arbeitslose, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, keine Arbeitnehmer oder nur Familienangehörige beschäftigen und ein Jahreseinkommen unter 25.000 Euro erzielen, einen Existenzgründungszuschuss bekommen. Er beträgt im ersten Jahr monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro.

Zum 1.8.2006 sind das Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuß im Rahmen des "Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitslose" zusammengelegtworden. Den neuen Gründungszuschuss können Arbeitslose beantragen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wenn dieser noch mindestens 3 Monate währt. Die Tätigkeit mußselbständig sein und mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen. Die Tragfähigkeit des Gründungskonzepts muß durch ein fachkundiges Gutachten bescheinigt werden. Die Dauerder Förderung beträgt maximal 15 Monate. In den ersten 9 Monaten erhalten die Existenzgründer einen Zuschuß in Höhe ihres letzten Arbeitslosengeldes sowie eine Pauschale von monatlich 300 Euro zur Abdeckung ihres Sozialversicherungsbeiträge. In der zweiten, 6-monatigen Phase wird nur noch die Pauschale gezahlt. Ob die Förderung auch in der zweiten Phase fortgesetzt wird, liegt im Ermessen der Arbeitsvermittler.

Die so genannten "Mini-Jobs" waren eine Neuauflage der bisherigen 325-Euro-Jobs. Die Geringfügigkeitsgrenze wurde auf 400 Euro angehoben und die Begrenzung der Arbeitszeit auf 15 Stunden pro Woche gestrichen. Die Beschäftigungen sind für die Arbeitnehmer versicherungsfrei. Die Befreiung von Versicherungsbeiträgen gilt auch für geringfügige Tätigkeiten neben einer Hauptbeschäftigung. Gewerbliche Arbeitgeber zahlen einen Pauschalbetrag für Steuern und Versicherung von 25 Prozent, Privathaushalte 7 Prozent.

Für Verdienste zwischen 401 und 800 Euro ("Midi-Jobs") wurden die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gesenkt, um eine Ausweitung der Arbeitszeit attraktiv zu machen. Der Beitrag steigt linear von etwa 4 Prozent am Beginn auf den vollen Beitrag am Ende der Gleitzone. (wp)

 

Weiterführende Informationen:


"Midijobs - Stiefkind der Politik", Institut der deutschen Wirtschaft, iwd März 2007

Anders als die meisten Arbeitnehmer müssen Beschäftigte mit Bruttomonatseinkommen zwischen 400 und 600 Euro 2007 höhere Sozialabgaben zahlen. Denn die Beiträge für die so genannten Midijobs werden nach einer speziellen, jährlich angepassten Formel berechnet.
Das Gros der Arbeitnehmer konnte sich zum Jahresbeginn über etwas niedrigere Sozialversicherungsbeiträge freuen. Denn durch den um 2,3 Prozentpunkte abgesenkten Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung dürften sie mehr sparen, als ihnen durch höhere Kranken- und Rentenversicherungsabgaben wieder aus der Tasche gezogen werden.

(...) Den Wermutstropfen müssen jene Beschäftigten schlucken, die im Monat zwischen 400 und 600 Euro brutto verdienen. Die Sozialbeiträge der so genannten Midijobber – mit Einkommen zwischen 400 und 800 Euro – werden nach einer komplizierten Formel errechnet, die für den gleitenden Übergang von den Pauschalbeiträgen für Minijobs zu den ab 800 Euro geltenden allgemeinen Beitragssätzen sorgt. An einer Stellschraube dieser Formel dreht die Bundesregierung jedes Jahr per Verordnung – und 2007 haben dabei die unteren Einkommensbereiche das Nachsehen.

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