Hartz III

Das "Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ist 2004 in Kraft getreten. Es regelt den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit in eine serviceorientierte "Bundesagentur für Arbeit" (BA). Die bisherigen Landesarbeitsämter werden in Regionaldirektionen umgewandelt. Als Anlaufstelle für alle Erwerbslosen werden Job-Center eingerichtet. Statt über zentrale Weisungen erfolgt die Steuerung über Zielvereinbarungen. In den örtlichen Agenturen sollen sich die Arbeitsvermittler nur noch um 75 statt um 350 Arbeitslose kümmern.

Daneben gab es eine Reihe von Änderungen im Sozialgesetzbuch III (Arbeitslosenversicherung):

"Die Agentur für Arbeit kann zu ihrer Unterstützung Dritte sowie Träger von ABM mit der Vermittlung Arbeitsloser bzw. geförderter Arbeitnehmer beauftragen" (§37). Dafür kann eine Vergütung vereinbart werden. Arbeitslose können die Beauftragung eines Dritten mit ihrer Vermittlung verlangen, wenn sie 6 Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit noch arbeitslos sind.

Einführung von Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld für Arbeitnehmer, die auf Grund von Betriebsänderungen oder im Anschluß an die Beendigung eines Berufausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Teilnahme an Maßnahmen wird gefördert, wenn sie von Dritten durchgeführt werden und die Arbeitgeber sich an der Finanzierung beteiligen. Der Zuschuß beträgt 50 Prozent, höchstens 2.500 € pro gefördertem Arbeitnehmer. Transferkurzarbeitergeld wird bei einem dauerhaften Arbeitsausfall infolge einer Betriebsänderung gezahlt, wenn die von Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer zur Vermeidung von Entlassungen oder Verbesserung der Eingliederungschancen in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst werden.

Die Sturkturanpassungsmaßnahmen wurden gestrichen. Stattdessen gibt es nur noch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Die Tätigkeit im Rahmen einer ABM ist jetzt auch als "zusätzlich" anzusehen, und damit förderwürdig, wenn sie ohne Förderung "nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt" würde. Die Förderung - in der Regel maximal 12 Monate - kann für über 55-Jährige 36 Monate und bei Vorliegen eines besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses 24 Monate betragen. ABM-Beschäftigte zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr und erwerben damit auch keine neuen Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung mehr.

Die bisherigen Eingliederungszuschüsse (EGZ) für Arbeitgeber, die die Integration von beschränkt vermittelbaren Arbeitslosen fördern sollen, wurden zu zwei Typen zusammengefasst. Der eine betrifft "Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen" einschließlich "Schwerbehinderte und sonstige behinderte Menschen", für die besondere Förderkonditionen gelten, der andere Arbeitnehmer über 50 Jahre, wenn sie Vermittlungshemmnisse aufweisen oder seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind. Für die neuen EGZ gilt mit Ausnahme der Sonderregelungen für ältere und behinderte Arbeitnehmer ein maximaler Fördersatz von 50 Prozent des monatlichen Arbeitsentgelts und eine maximale Förderdauer von 12 Monaten. Arbeitgeber, die den Zuschuss in Anspruch nehmen, müssen den Arbeitnehmer nach Ablauf des Förderzeitraums für eine gewisse Zeit weiterbeschäftigen. (wp)

 

Weiterführende Informationen:

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - Beschäftigungsprogramm auf Staatskosten, Institut der deutschen Wirtschaft, iwd März 2007

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und 1-Euro-Jobs werden von Politikern geschätzt – vor allem, weil sie die Arbeitslosenstatistik besser aussehen lassen. Sie kosten jedoch unterm Strich viel mehr als andere Spielarten der Arbeitsmarktpolitik und bringen den Betroffenen weniger.
Mithilfe der so genannten aktiven Arbeitsmarktpolitik sollen Arbeitslose wieder in Lohn und Brot gebracht werden. All jene, die in den Genuss dieser staatlichen Förderung kommen, werden – zumindest vorübergehend – nicht als arbeitslos gezählt. Vor allem Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) erfreuten sich in der Vergangenheit höchster Beliebtheit.

(...)

Dass die ABMs so deutlich zurückgefahren wurden, ist vernünftig – aus mehreren Gründen:

(...)

Verlängerte Arbeitslosigkeit. Aus verschiedenen Studien ist bekannt, dass Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen häufig das Gegenteil von dem erreichen, wofür sie gedacht sind. ABM-Teilnehmer haben im Schnitt schlechtere Karten auf dem regulären Arbeitsmarkt als andere Arbeitslose. So hatten einer aktuellen Untersuchung zufolge nur 26 Prozent der Ex-ABMler zwei Jahre nach Antritt der von der Bundesagentur für Arbeit bezahlten Stelle wieder einen Job. Von den Arbeitslosen ohne ABM traf dies immerhin auf 32 Prozent zu. Dahinter steckt der Umstand, dass ABM-Teilnehmer ihre Bemühungen, einen regulären Arbeitsplatz zu finden, deutlich zurückschrauben, während die Maßnahme läuft – und teilweise sogar schon, bevor sie ihre ABM-Stelle antreten.


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