Initiative 50plus
Hintergrund des "Gesetzes zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen," das am 1.5.2007 in Kraft getreten ist, ist die niedrige Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer und die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre ab dem Jahr 2012. Die in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sollen den mit der Frührente und dem verlängerten Anspruch auf Arbeitslosengeld in den 80er und 90er Jahren massiv geförderten Trend zur Abschiebung von älteren Arbeitnehmern in den Transferbezug umkehren. Entsprechend der Lissabon Strategie, ist das Ziel, die Erwerbstätigenquote von über 55-Jährigen bis 2010 auf 50 Prozent anzuheben.
Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes:
Die mit Hartz I ins Teilzeit- und Befristungsgesetz eingefügte Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrages, wenn der Arbeitnehmer das 52. Lebensjahr vollendet hat (vor Hartz I war die Altersschwelle 58 Jahre), wurde geändert, nachdem die EU die Bestimmung altersdiskriminierend kritisiert hatte. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung auf bis zu 5 Jahre ist jetzt, dass der Arbeitnehmer 52 Jahre oder älter ist und mindestens 4 Monate arbeitslos war oder an einer Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen hat.
Die bisherigen Regelungen für Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber wurden erweitert. Wie bisher können sie für bis zu drei Jahren einen Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn sie einen Arbeitslosen, der 50 Jahre oder älter ist, für mindestens ein Jahr einstellen. Der Zuschuss beträgt zwischen 30 und 50 Prozent. Neu ist, dass die Arbeitnehmer nicht mehr zwingend individuelle Vermittlungshemmnisse aufweisen müssen. Stattdessen genügt es jetzt, dass sie zuvor 6 Monate arbeitslos waren oder an einer Maßnahme der Arbeitsagentur teilgenommen haben oder schwer zu vermitteln sind. Neu ist auch die Einführung einer Mindestförderdauer von einem Jahr und die Verkürzung der förderungsausschließenden Vorbeschäftigungsfrist beim selben Arbeitgeber von vier auf zwei Jahre. Ob und in welcher Höhe für wie lange der Eingliederungszuschuss gezahlt wird, liegt wie bisher im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur. Die Regelung gilt für Arbeitslosengeld I und II-Empfänger und ist bis Ende 2009 befristet. Dagegen wurde die Befristung zur Regelung des Eingliederungszuschusses für Schwerbehinderte gestrichen. Hier beträgt die Förderhöhe 70 Prozent und die Förderdauer 60 Monate für 50- bis 54-Jährige sowie 96 Monate für 55-Jährige und Ältere. Eine Nachbeschäftigungspflicht besteht nicht.
Die bisherige Bestimmung zur Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer im SGB III (Arbeitslosenversicherung) wurde verändert. Arbeitslose können einen Zuschuss bekommen, wenn sie 50 Jahre oder älter sind und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annehmen, die niedriger entlohnt wird als ihre vorherige Arbeit. Die Aufstockung beträgt im ersten Jahr 50 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent der Differenz zum letzten Nettolohn. Anders als vorher beträgt die Förderdauer jetzt generell 2 Jahre. Bisher entsprach sie dem Restanspruch auf Arbeitslosengeld I des Geförderten. Gleichzeitig wurde der Kreis der Berechtigten erweitert, indem die Restanspruchsdauer, die ein älterer Arbeitslosengeld I Empfänger noch haben muss, um den Zuschuss zu erhalten, von 180 Tage auf 120 Tage verkürzt wurde. Die Regelung ist bis Ende 2011 befristet.
Der Anwendungsbereich der bisherigen Regelung zur Weiterbildungsförderung älterer Arbeitnehmer im SGB III wurde erweitert und attraktiver gestaltet. Demnach können Arbeitnehmer bereits ab dem Alter von 45 Jahren (bisher 50 Jahren) in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten (bisher 100) gefördert werden. Ebenso wie Arbeitslose können sie einen Bildungsgutschein bekommen, mit dem sie eine zertifizierte Weiterbildung auswählen können. Bedingung dafür, dass die Arbeitsagentur die Lehrgangskosten übernimmt, ist, dass der Arbeitgeber das Gehalt weiter zahlt und die Weiterbildung Kenntnisse vermittelt, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen. (wp)
Weiterführende Informationen
Alternde Belegschaften - Kein Grund zur Klage, Argumente zu Unternehmensfragen 2007/6
Der demografische Wandel rollt langsam, aber sicher auf die Betriebe zu. So sind inzwischen 23 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter über 50 Jahre alt, und ihr Anteil wird weiter steigen. Darauf stellen sich die Unternehmen allmählich ein. Vor allem ständige Weiterbildung sorgt dafür, dass sich in den Mitarbeiterköpfen erst gar kein Kalk festsetzt.
Zu beziehen ist dieses Informationsmaterial unter anderem hier.
"Erfolg mit der Generation 50plus - Ein Leitfaden für kleine und mittlere Betriebe" von Hugo Mohr / Andreas Wodok
Kurzbeschreibung: Das Konzept „Alte raus – Junge rein“ ist auf der ganzen Linie gescheitert. Einerseits arbeiten in keinem anderen Industrieland so wenig 55- bis 64-Jährige wie in Deutschland – andererseits ächzen die Sozialkassen unter den enormen zusätzlichen Belastungen, die durch die Politik der Frühverrentung verursacht wurden und werden. Die ganze Dramatik dieser Entwicklung wird aber erst vor dem Hintergrund der Demographie deutlich. Immer weniger Geburten und gleichzeitig immer mehr sowie immer ältere Menschen – die deutsche Alterspyramide gleicht einem riesigen Hammer, der nicht nur die Sozialkassen zu erschlagen droht, sondern auch auf dem Arbeitsmarkt großen Schaden anrichten kann. Diese Broschüre zeigt, wie man in der Betriebspraxis die erfahrene Generation einbindet und zum Erfolgsfaktor des Unternehmens macht.
Zu beziehen ist diese Broschüre unter anderem hier.

