Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine im Körperschaftsteuergesetz geregelte, besondere Form der Einkommensteuer. Körperschaftsteuerpflichtig sind Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) oder andere juristische Personen. Die Körperschaftsteuer zählt wie die Einkommensteuer zu den direkten Steuern, d.h. sie wird direkt beim Steuerpflichtigen erhoben.

Körperschaftsteuer und Einkommensteuer bestehen nebeneinander, Bemessungsgrundlage zur Errechnung der Einkommensteuer, z.B. bei einer Kapitalgesellschaft, ist deshalb der erwirtschaftete Gewinn.

Für Einkünfte ab dem Kalenderjahr 2001 gilt das so genannte "Halbeinkünfteverfahren", das u.a. eine hälftige Steuerbefreiung von Dividendeneinkünften vorsieht.

 

Weiterführende Informationen:

"Die Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland - Fakten für die politische Diskussion" vom Bundesverband der deutschen Industrie / Verband der Chemischen Industrie (Hrsg.)

Kurzbeschreibung: Die hohe Steuerlast der Unternehmen in Deutschland ist offensichtlich. Alle seriösen Erhebungen bestätigen diesen Befund und der daraus resultierende Reformbedarf ist mittlerweile gemeinsame Erkenntnis der Politik. Die steuerpolitische Diskussion ist hierzulande jedoch leider ideologisch überfrachtet. Das tut der Sache nicht gut und schadet am Ende allen. Längst widerlegte Fehldarstellungen werden hartnäckig wiederholt und in immer neuen Varianten ins Feld geführt. Diese Broschüre nennt sechs unzutreffende Behauptungen und stellt ihnen die Fakten gegenüber.

Zu beziehen ist die Broschüre unter anderem hier.