Krankenversicherung (Gesetzliche)
Die 1883 geschaffene gesetzliche Krankenversicherung ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. In ihr sind derzeit knapp 87 Prozent der Bevölkerung versichert. Der Versicherungspflicht unterliegen neben anderen Personengruppen vor allem Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsverdienst unter der so genannten Versicherungspflichtgrenze liegt.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter angehoben und liegt im Jahr 2007 für West- und Ostdeutschland einheitlich bei einem Jahresverdienst von 42.750 Euro. Wer mit seinem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze von 47.700 Euro liegt und in den drei vorangegangenen Jahren mehr als die jeweilsgültige Grenze verdient hat, kann sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden.
Finanziert wird die gesetzliche Krankenversicherung im Wesentlichen durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Höhe der Beiträge orientiert sich an der Höhe der Löhne und nicht wie in der privaten Krankenversicherung an dem Krankheitsrisiko des Versicherten. Außerdem sind im Rahmen der Familienmitversicherung Ehepartner und Kinder (bis zubestimmten Altersgrenzen) beitragsfrei mitversichert, falls sie kein oder nur ein geringfügiges Arbeitseinkommen beziehen.
Bereits in der Vergangenheit sind in Folge steigender Ausgaben (Grafik) in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragssätze stark gestiegen, und zwar von 8,2 Prozent im Jahr 1970 auf 14,2 Prozent in 2006. Zum Jahreswechsel kletterte der Beitragssatz im Schnitt auf 14,8 Prozent. Hohe Beitragssätze belasten die Arbeitskosten (Personalzusatzkosten) und wirken sich negativ auf die Beschäftigungschancen aus. Deshalb hat der Gesetzgeber seit dem 1. Juli 2005 einen Arbeitnehmersonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten eingeführt, den die Versicherten ohne Zutun ihres Arbeitgebers finanzieren müssen. Der Arbeitgeberbeitragssatz sinkt damit auf 6,95 Prozent, die Arbeitnehmer zahlen 7,85 Prozent des beitragspflichtigen Lohns.
Auch in der Zukunft muss aufgrund der demographischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts mit einem weiteren Anstieg der Ausgaben gerechnet werden. Daher sind auch im Gesundheitswesen weitreichende Reformen notwendig, um auf der einen Seite die Belastung des Arbeitsmarktes durch steigende Beiträge zu begrenzen und andererseits eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Mit der Gesundheitsreform 2007 werden zwar weitreichende Vertragsfreiheiten eingeführt, die auf eine effizientere Steuerung hoffen kann. Doch der Gesundheitsfonds wird ab 2009 Preisunterschiede eher einebnen und damit die Hoffnungen auf mehr Wettbewerb trüben. (Pi)
Weiterführende Informationen:
Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung - Gestaltungsoptionen unter sozialpolitischen Vorgaben, von Jochen Pimpertz
Kurzbeschreibung: Nach Verabschiedung der Gesundheitsreform 2007 durch den Gesetzgeber stellt sich die Frage, wie der Wettbewerb unter den Vorgaben einer solidarischen Krankenversicherung konkret organisiert werden kann. Dabei spielt insbesondere die Wahl des Finanzierungsmodus eine Rolle. Mit der vorliegenden Position wird zunächst eine empirisch fundierte Begründung gegeben, warum Wettbewerb im Gesundheitswesen notwendig ist. Im Folgenden werden Gestaltungsprinzipien für die gesetzlichen Versicherungs- und Leistungsmärkte unter Wahrung sozialpolitischer Ziele entwickelt und Ansätze zur Intensivierung des Wettbewerbs zwischen den privaten Krankenversicherungen diskutiert. Der abschließende Ausblick bündelt die Reformelemente zu einer konsistenten Strategie für das gesamte Gesundheitswesen.
Zu beziehen unter anderem hier.
Krankenkassenbeiträge - Gesundheitsfonds im Nacken, Institut der deutschen Wirtschaft Köln (Hrsg.)
Kurzbeschreibung: Der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zum Jahresanfang 2007 um 0,6 Prozentpunkte gestiegen. Die Versicherten können zwar jetzt durch Selbstbehalte und besondere Versorgungsformen ihre Beitragssätze senken und die Lohnnebenkosten reduzieren. Mittelfristig müssen die Unternehmen aber mit steigenden Beiträgen rechnen. Denn mit dem Gesundheitsfonds wird der Beitragssatz ab 2009 vereinheitlicht. Ein kostengünstiges Verhalten kommt dann nur noch den Versicherten zugute, die Unternehmen bleiben außen vor.

