Krankenversicherung (Private)
Wer als Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreit ist, muss ebenso wie Selbstständige, die nicht freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, seinen Krankenversicherungsschutz eigenverantwortlich organisieren. Üblicherweise geschieht dies in einer privaten Krankenversicherung, die in der Regel den gesetzlichen Leistungskatalog - oftmals ergänzt um Zusatzleistungen - abdeckt.
Anders als in der GKV wird die private Krankenversicherung (PKV) aber nicht im Umlageverfahren organisiert sondern im sogenannten Anwartschaftsdeckungsverfahren. Grundsätzlich sorgt jede Versichertenkohorte für ihre altersbedingt steigenden Ausgaben selber vor und ist deshalb unabhängig von der demographischen Entwicklung. In jungen Jahren, wenn das Erkrankungsrisiko niedrig ist, werden höhere Prämien eingezahlt, als zur Deckung der erwarteten Behandlungskosten notwendig. Diese Prämienüberschüsse fließen in eine Rücklage, aus der im Alter, wenn das Erkrankungsrisiko steigt, Behandlungskosten finanziert werden. Auf diese Weise kann die Prämie im Idealfall, also ohne Inflation und Kostensteigerungen aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts, über das gesamte Leben des Versicherten konstant gehalten werden. Deshalb werden altersbedingt steigende Ausgaben nicht wie in der GKV auf die Schultern nachwachsender Generationen überwälzt.
Allerdings verzichtet die PKV auf wesentliche Elemente einer solidarischen Krankenversicherung. Die Prämie richtet sich nach dem individuellen Risiko, insbesondere steigt sie für erstmalig Versicherte mit dem Lebensalter. Eine beitragsfreie Versicherung der Familienmitglieder existiert nicht, für Kinder und nicht erwerbstätige Ehegatten sind jeweils volle Prämien zu entrichten. Schließlich wird trotz privater Krankenverischerung derjenige wieder versicherungspflichtig in der GKV, dessen Entgelt als abhängig Beschäftigter unter die Versicherungspflichtgrenze von 3.975 Euro pro Monat oder 47.700 Euro pro Jahr (für 2007) fällt. (Ausnahme: wer fünf Jahre die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat und privat versichert war, kann sich lebenslang von der Versicherungspflicht befreien lassen, kommt aber auch nicht mehr zurück ins gesetzliche System.)
Im Jahr 2005 waren 8,4 Millionen Bürger in der PKV vollversichert, schätzungsweise 8 Millionen Bürger (einschließlich Beamte) hatten neben ihrer gesetzlichen Absicherung eine private Zusatzversicherung abgeschlossen (2003). Besonders in den vergangenen acht Jahren erfreute sich die PKV wachsender Beliebtheit. Per Saldo wechselten alljährlich zwischen 113.600 und232.000 Personen mehr in eine private Krankenvollversicherung als Abgänge an die gesetzliche Krankenversicherung zu verzeichnen waren. (Pi)
Weiterführende Informationen:
Private Krankenversicherung und Gesundheitsreform 2007, von Helge Sodan
Kurzbeschreibung: Der Autor hat sich in der Vorbereitungsphase des "Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV" eingehend mit den Implikationen des Reformwerks für die Private Krankenversicherung (PKV) auseinandergesetzt. Dieses Gesetz enthält Regelungen, die das Recht der PKV nachhaltig ändern. Dazu gehören die verpflichtende Einführung eines Basistarifs mit Kontrahierungszwang ohne vorangegangene Risikoprüfung und die Anrechnung der Alterungsrückstellungen eines in der PKV Versicherten bei einem Wechsel des Versicherers im Umfang des Basistarifs. Eine finanzielle Unterstützung der Krankenversicherung von Kindern aus Steuermitteln ist nur für die GKV und nicht auch für die PKV vorgesehen. Die genannten Maßnahmen stoßen auf schwerwiegende verfassungs- und europarechtliche Einwände, die in der aktuellen Schrift von Helge Sodan analysiert werden.
Professor Dr. Helge Sodan ist Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR).
Zu beziehen ist dieses Buch unter anderem hier.

