Kündigungsschutz
Kündigungsschutz sind gesetzliche Regelungen, die die Beendigung eines Vertrags erschweren oder ausschließen. Bei Arbeitsverhältnissen ist der Kündigungsschutz im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Absicht des Gesetzgebers ist es, die von einer Vertragskündigung stärker betroffene Partei zu schützen.
Damit sollen Arbeitnehmer vor einer ungerechtfertigten und/oder unverhältnismäßig schnellen Kündigung geschützt werden. So kann für Arbeitnehmer, abhängig von ihrer Beschäftigungsdauer, eine bis zu siebenmonatige Schutzfrist gelten. Ferner will das KSchG sozial ungerechtfertigte Kündigungen verhindern, die nicht wegen des Verhaltens des Mitarbeiters oder aus betrieblichen Gründen ausgesprochen werden.
In der Arbeitswelt kann der Kündigungsschutz allerdings auch ein Problem darstellen. Denn für viele Unternehmen ist er ein Hinderungsgrund bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, weil sie befürchten, wegen des KSchG nicht flexibel genug auf wirtschaftlich schwache Phasen reagieren zu können.
Weiterführende Informationen:
Regulierung und Schattenwirtschaft, von Dominik H. Enste, Stefan Hardege
Kurzbeschreibung: Rund 13 Millionen Deutsche haben sich 2006 schwarz etwas dazu verdient – in diesem Jahr werden es wohl noch einmal etwa 1 Prozent mehr sein. Akut ist das auf die Mehrwertsteuererhöhung zurückzuführen. Vor allem aber die Vielzahl der bürokratischen Vorgaben verleitet die Bundesbürger dazu, am Fiskus vorbeizuwerkeln. Würde der Vorschriftendschungel kräftig gelichtet, könnten bis zu 500.000 legale Arbeitsplätze in Deutschland entstehen, wie eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ergeben hat.

