Länderfinanzausgleich
Der Länderfinanzausgleich ist im Grundgesetz (GG) geregelt und hat das Ziel, bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Dabei muss laut GG -die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen- werden, konkret bedeutet dies, dass Geld von den finanzstarken an finanzschwache Länder fließt.
Art. 106 und 107 GG unterscheiden zwischen primärem und sekundärem Finanzausgleich:
Der primäre Finanzausgleich (Art. 106 GG) regelt die Verteilung der Gemeinschaftsteuern (Einkommen- und Umsatzsteuer) auf Bund und Länder sowie unter den Ländern. Der sekundäre Finanzausgleich (Art. 107 GG) ergänzt bzw. korrigiert die primäre Steuerverteilung mit dem Ziel, allen Ländern gleich hohe Steuereinnahmen pro Kopf zu gewährleisten. Ferner unterscheidet man einen horizontalen Finanzausgleich (zwischen den Ländern) und einen vertikalen Finanzausgleich (zwischen Ländern und Bund).Finanzschwache bzw. kleine Bundesländer erhalten zudem Bundesergänzungszuweisungen aus dem Bundeshaushalt. Für die neuen Bundesländer gibt es Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) wegen teilungsbedingter Lasten; bis 2004 wurden solche SoBEZ zur Haushaltssanierung auch für Bremen und das Saarland gezahlt.
Auf Grund leerer öffentlicher Kassen gab und gibt es um den Länderfinanzausgleich immer wieder Streit. Die Geberländer Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg und darunter vor allem die finanzstarken Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen fordern Entlastungen.
Im Ergebnis traten 2005 verschiedene Neuregelungen in Kraft. Eine davon sieht vor, dass überdurchschnittliche Steigerungen des Steueraufkommens mittels eines Prämienmodells beim Länderfinanzausgleich unberücksichtigt und damit vollständig bei dem jeweiligen Bundesland bleiben.
Weiterführende Informationen:
Textauszug aus dem Merkelmeter, der wissenschaftlichen Politikanalyse der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und der WirtschaftsWoche:
Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Beschluss von Bundestag (BT-Drs. 16/3885) und Bundesrat (BR-Drs. 913/06) vom 15.12.2006; konstituierende Sitzung der Föderalismuskommission: 8.3.2007
Bundestag und Bundesrat haben bei ihrer letzten Sitzung vor der Weihnachtspause beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu bilden. Das Gremium, das sich aus jeweils 16 Bundes- und Ländervertretern zusammensetzt, soll die so genannte Föderalismusreform II vorbereiten.
Die Kommission unter dem Vorsitz von Peter Struck, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, und Günther Oettinger, CDU-Ministerpräsident von Baden-Württemberg, soll sich unter anderem mit den folgenden Themen auseinandersetzen: die Vorbeugung von Haushaltskrisen, die Bewältigung bestehender Haushaltskrisen, Aufgabenkritik und Standardsetzung, Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung sowie die Stärkung der „aufgabenadäquaten Finanzausstattung" und die Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften.
Die große Koalition beabsichtigt, die Föderalismusreform II bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2009 zu verabschieden. Unklar ist, wann die Neuordnung in Kraft treten bzw. tatsächlich wirksam werden wird. Die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat machen dazu keine Angaben. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass die ostdeutschen Bundesländer vom Bund im Rahmen des Solidarpakts II bis Ende 2019 insgesamt 156,5 Milliarden Euro erhalten. Zudem gewährt der Bund bis dahin allen Ländern eine finanzielle Kompensation für die nach der Föderalismusreform I wegfallenden Gemeinschaftsaufgaben Hochschulbau und Bildungsplanung sowie Finanzhilfen für die kommunale Verkehrsinfrastruktur und den Wohnungsbau.
Die Kommission zur Föderalismusreform II steht erst ganz am Anfang ihrer Arbeit. Ihre Einsetzung verändert die finanzpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland nicht.
Den kompletten Text finden Sie auf der Website www.insm-merkelmeter.de.
Alles zum Thema Föderalismusreform II auf der Website.
Föderalismusreform - Leitfaden für die nächsten Schritte" vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (Hrsg.)
Kurzbeschreibung: Im September 2006 ist mit der ersten Stufe der Föderalismusreform die umfangreichste Änderung des Grundgesetzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Mit der Föderalismusreform sollen politische Entscheidungsabläufe transparenter gemacht und die Verantwortlichkeiten den einzelnen Gebietskörperschaften – Bund, Ländern, und Gemeinden – klarer als bisher zugeordnet werden. Zudem wollten Bundestag und Bundesrat eine neue Balance finden zwischen Solidarität und Wettbewerb: Dort, wo die Länder wie im Osten finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen können, ist Hilfe angesagt. Jede Unterstützung der Schwachen beinhaltet jedoch die Gefahr, dass Eigeninitiative zugeschüttet wird. Die vorliegende Broschüre bewertet die bislang angeschobenen Änderungen, macht deutlich, wo sich bei Finanzierungsbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden etwas tun muss, damit sich Anstrengungen z.B. bei der Standortpolitik lohnen. Zugleich wird davor gewarnt, sich auf Gebieten wie der Bildungspolitik und dem Umweltschutz zu verzetteln und in Kleinstaaterei abzudriften.
Zu beziehen unter anderem hier.

