Langzeit-Studiengebühren
Im Sommersemester 2007 wurden in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern allgemeine Studiengebühren eingeführt, im Herbst kommen mit Hessen und dem Saarland zwei weitere Bundesländer dazu.
Für Langzeitstudenten gelten Studiengebühren schon seit einigen Jahren. 1998 hat Baden-Württemberg Gebühren für Diejenigen eingeführt, die das fünfte Semester über der Regelstudienzeit erreicht haben. 511 Euro sind pro Semester zu zahlen. Außer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Sachen haben inzwischen alle deutschen Bundesländer Langzeit-Gebühren eingeführt.
Dabei gilt folgende Faustregel: Wer die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreitet muss etwa 500 Euro pro Halbjahr zahlen. Als Regelstudienzeit gilt die Semesteranzahl, in der das Fach bei zügigem Studium absolvierbar ist.
Laut Statistischem Bundesamt haben sich die Gebühreneinführungen ausgewirkt: Im Wintersemester 2003/04 waren von den fast zwei Millionen Studenten mehr als 124.000 im 15. oder einem höheren Fachsemester. Ein Jahr später - nachdem fünf Bundesländer Gebühren eingeführt hatten - waren es 28 Prozent weniger. In Nordrhein-Westfalen ging die Quote sogar um 43 Prozent zurück.
Kritisiert werden Langzeitgebühren unter anderem vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), das sich generell für Gebühren ausspricht. Das Institut sieht Teilzeitstudenten diskriminiert: Wer nebenher arbeite, etwa um schon Fuß im Berufsleben zu fassen, gelte automatisch als "Bummelstudent". Das Deutsche Studentenwerk verweist auf eine Sozialerhebung. Demnach bestrafe die Regelung beispielsweise Studenten, die einen Auslandsaufenthalt hinter sich (27 Prozent aller Langzeitsudenten) oder die Hochschule gewechselt haben (jeder Dritte). Häufigste Ursache für lange Jahre am Campus aber sei ein Wechsel des Studienfachs. Nach Meinung des Studentenwerkes sei hier eine bessere Studienberatung gefordert, um Abhilfe zu schaffen.
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