Mini-Job-Zentrale

Im Zusammenhang mit der Neuregelung der so genannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse mit Wirkung vom 1. April 2003 (-Mini-Jobs-) wurden der Bundesknappschaft die Aufgaben der zentralen Einzugs- und Meldestelle übertragen (Minijob-Zentrale).

Die Bundesknappschaft bzw. die Minijob-Zentrale übernimmt den Einzug der Sozialversicherungsabgaben sowie einer pauschalen Steuer. Sie ist zudem Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Minijobs.

s.a.: www.minijob-zentrale.de