Mini-Jobs / Midi-Jobs

Mini-Jobs sind Arbeitsverhältnisse im so genannten Niedriglohnbereich. Dieser umfasst monatliche Arbeitseinkommen bis maximal 800 Euro. Nach der seit dem 1. April 2003 geltenden gesetzlichen Regelung unterscheidet man vier Arten von Mini-Jobs:

1) geringfügig entlohnte Tätigkeiten (bis 400 Euro): Der Arbeitnehmer zahlt weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern, der Arbeitgeber hingegen entrichtet Pauschalabgaben in Höhe von 25 Prozent (zwölf Prozent Rentenversicherung, elf Prozent Krankenversicherung und zwei Prozent Steuern).
2) Mini-Jobs in Privathaushalten: identisch mit 1), aber nur zwölf Prozent Pauschalabgaben (je fünf Prozent Kranken- und Rentenversicherung sowie zwei Prozent Steuern). DerArbeitgeber kann hier auf Antrag Steuervorteile in Anspruch nehmen.
3) kurzzeitige Beschäftigungen (Aushilfen): Eine kurzzeitige Beschäftigung liegt vor, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres zwei Monate oder 50 Arbeitstage nicht übersteigt. Kurzzeitige Beschäftigungen sind sozialversicherungs- und steuerfrei.
4) Midi-Jobs mit Entgelten zwischen 400,01 und 800,00 Euro ("Gleitzone") : Für Arbeitgeber voll sozialversicherungspflichtig, Arbeitnehmer zahlt abgestufte Beiträge in Abhängigkeit von der Höhe seines Einkommens (auch "Midi-Jobs" genannt). (wp)

 

Weiterführende Informationen:

Midijobs - Stiefkind der Politik, , Institut der deutschen Wirtschaft, iwd März 2007

Anders als die meisten Arbeitnehmer müssen Beschäftigte mit Bruttomonatseinkommen zwischen 400 und 600 Euro 2007 höhere Sozialabgaben zahlen. Denn die Beiträge für die so genannten Midijobs werden nach einer speziellen, jährlich angepassten Formel berechnet.
Das Gros der Arbeitnehmer konnte sich zum Jahresbeginn über etwas niedrigere Sozialversicherungsbeiträge freuen. Denn durch den um 2,3 Prozentpunkte abgesenkten Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung dürften sie mehr sparen, als ihnen durch höhere Kranken- und Rentenversicherungsabgaben wieder aus der Tasche gezogen werden.

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